Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: Ein "Buch mit sieben Siegeln"

Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge mit besonderen Vergünstigungen und macht sie damit zu einer der attraktivsten Vorsorgemöglichkeiten für Arbeitnehmer. Sie als Arbeitgeber treffen in diesem Zusammenhang allerdings zahlreiche Verpflichtungen, die oft von mittelständischen Unternehmern nicht oder nicht genügend beachtet werden.

Geregelt ist die betriebliche Altersversorgung im Betriebsrentengesetz. Dazu zählen insbesondere die Vorschriften zu den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen, dem Insolvenzschutz und dem Anspruch auf Entgeltumwandlung. Aber als Arbeitgeber haben Sie unzählige weitere Rechtsvorschriften, gerade bei der Einrichtung eines Entgeltumwandlungssystems im Unternehmen zu beachten sind. Auch Gesetzesänderungen und Änderungen in der Rechtsprechung verlangen von Ihnen als Arbeitgeber eine Reaktion.

In der Unternehmenspraxis wird jedoch häufig nur versucht, das Problem auf Versicherungsunternehmen auszulagern. Dabei wird allerdings in der Regel nur ein Bruchteil der gesamten Vorschriften beachtet, auch diese werden oft fehlerhaft umgesetzt. Als Arbeitgeber bleiben Sie in jedem Fall in der Verantwortung und haften für Ihre Versäumnisse – zum Teil sogar verschuldensunabhängig. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass rund 90 Prozent der eingerichteten Entgeltumwandlungen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die Folge: Zahlreiche Arbeitgeber werden durch ihre Arbeitnehmer in die Pflicht und in Anspruch genommen. Vorsorgeschäden, Pflichtverletzungen, Fehlberatungen, Auswahl- und Überwachungsverschulden – die Liste ist lang und die Forderungen gehen schnell in fünfstellige Bereiche. Rechtssicherheit muss wegen des hohen Haftungspotentials deshalb für für Sie  unbedingte Priorität haben. Denn ein falsch eingerichtetes Umwandlungssystem kann für Ihr Unternehmen eine existenzbedrohende Gefahr darstellen.

Insgesamt haben wir seit 2006 in Mitteldeutschland rund 500 Firmen mit weit mehr als 10.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge vertreten und beraten.