Kommunalberatung

Die Kommunen, die wir beraten, vertreten wir in allen Rechtsgebieten.

Im Bereich des Gesetzesvollzuges stehen wir den Kommunen, für die wir tätig sind, beratend zur Seite. Insbesondere entwerfen wir Vorschläge und Instrumentarien zur Umsetzung von Verwaltungs- und Umweltnormen.

Wir beraten bei kommunalverfassungsrechtlichen und beamtenrechtlichen Fragen.

Selbstverständlich vertreten wir auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Rechts.

Neben der Aufarbeitung der Fehler kommunalen Zins- und Finanzmanagements liegen unsere Schwerpunkte in der Erstellung von Satzungsentwürfen und der Gründung kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform. Dazu gehört selbstverständlich auch die Gründung von Zweckverbänden und die Gründung von kommunalen Arbeitsgemeinschaften.

Neue, oft problematische Finanzierungsmodelle und die Umstrukturierungsprozesse in der Ver- und Entsorgungswirtschaft für die klassischen Bereiche der kommunalen Hoheitsaufgaben haben auch für die Gemeindewirtschaft neue Wege eröffnet.

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern, einem kommunalen Finanzdienstleister und der Klusmeier Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH untersuchen wir kommunale Beteiligungsmodelle und andere gesellschaftsrechtliche Konstruktionen auf
  • langfristige Wirtschaftlichkeit und
  • rechtliche Tragfähigkeit.

Den Bürgermeistern unserer kommunalen Mandanten stehen wir selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung. Zu unserem Leistungsspektrum gehört vor allem die erläuternde Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und Vorberatungen.
Im Wirtschaftsverwaltungsrecht beraten und begleiten wir unsere kommunalen Mandanten bei dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, in Planungsverfahren ebenso wie in den Verfahren über die Rücknahme oder den Widerruf von Genehmigungen und den sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Schwerpunkte unserer wirtschaftsverwaltungsrechtlichen und kommunalberatenden Tätigkeit sind das
  • öffentliches  Bau- und Bau-Planungsrecht;
  • Umweltrecht sowie 
  • Public Private Partnership-Verträge ebenso wie das
  • Vergabe-, Gewerbe- und das Subventionsrecht.

Hier können Sie sich ein Video von Rechtsanwalt Sascha Giller zum Thema "Swap-Geschäfte: PWB Rechtsanwälte gewinnt für Kommunen vor dem Landgericht Düsseldorf" ansehen.