Straßenausbaubeiträge

Viele  Grundstücksbesitzer in Thüringen erhalten derzeit Beitragsbescheide über Straßenbaumaßnahmen, die teilweise schon über 20 Jahre zurückliegen.

In den Schreiben, die in den vergangenen Wochen durch die Berhörden verschickt wurden, geht es um viel Geld. Durch eine Novelle des Kommunalabgabegesetzes und unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar, sollen die Kommunen ihren Bürgern alle umlagefähigen Straßenbaumaßnahmen seit 1991 in Rechnung stellen. Wie die Thüringer Allgemeine Zeitung schon 2011 berichtete, geht es dabei um insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro.

Damit die Kommunen die Beiträge für längst abgeschlossene Baumaßnahmen in Rechnung stellen können, müssen sie allerdings erst eine entsprechende Satzung erlassen. Wir bezweifeln,  wie viele Verfassungsexperten auch, dass diese rückwirkende Gebührenerhebung rechtlich überhaupt zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Beiträgen nur in engen zeitlichen Grenzen zulässig sind (Beschluss vom 5. März 2013, Aktenzeichen 1 BvR 2457/08).

Die Kanzlei vertritt zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Klageverfahren gegen die Straßenausbaubeiträge.

Unser Angebot: Die Begleitung des Widerspruchsverfahren (z . B. Begründung des Widerspruchs) und/oder Stellen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bieten wir für eine Pauschale in Höhe von 59,90 Euro (incl. MwSt.) an.

Aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar

Mit einem Beschluss hat das Verwaltungsgerichts Weimar am 8. Juli 2014 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid über die Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags der Gemeinde Werningshausen für unseren Mandanten angeordnet.

Lesen Sie den Beschluss (Auszug) in der Urteilsdatenbank.