Erfolgsbilanz im Überblick

Unsere Erfolge im Kapitalanlagerecht

Wir haben bisher weit über tausend Verfahren gegen Hintermänner, Initiatoren und Vertriebler zwielichtiger Kapitalanlagen erfolgreich geführt. Das betrifft sowohl die dubiosen Anlageformen der stillen Beteiligungen, der vorbörslichen oder nicht börsennotierten Aktien, als auch der Wertpapierderivate. Vor allem betrifft es Inhaberschuldverschreibungen mit denen unzähligen Anlegern die Hoffnung auf eine hohe Rendite und eine sichere Altersvorsorge vorgegaukelt worden sind.

Dabei haben wir uns stets an die Leitlinie gehalten: Gewonnene Prozesse sind gut für den Anwalt; sie können die Mandanten aber auch viel Geld kosten, wenn der Gegner trotz gewonnenen Prozesses, nicht mehr zahlungsfähig ist. Vergleiche sind deshalb oft besser für die Mandanten. Die Mandanten kommen dann nämlich in der Regel schneller zu ihrem Geld. Weil die Kleinanleger in Massenschadenfällen häufig den Kürzeren ziehen und Vermittler nach den ersten Prozessen oft in Vermögensverfall geraten, haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, die von uns vertretenen Fälle in möglichst vergleichsweise zu lösen. Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit Banken mussten wir zum Teil eine Schweigepflichtserklärung gegenüber der finanzierenden Bank abgeben. Unser Nachteil: Wir können „Ross und Reiter“ nachfolgend nicht immer nennen.

Summe der von PWB vertretenen Massenmandate im Kapitalanlagerecht:  ca. 15.000

Summe der von PWB vertretenen Massenmandate im Informationsfreiheitsrecht: ca. 3.000

Summe des von PWB vertretenen Gesamtschadens: ca. 150 Mio Euro

 
In dem Massenschadenfall Phoenix Kapitaldienst GmbH haben wir gegen die staatliche Entschädigungseinrichtung EdW bisher 354 erst- und zweitinstanzliche Urteile gegen die Entschädigungseinrichtung EdW gewonnen. Auf der Grundlage der von uns erstrittenen rechtskräftigen Urteile muss die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) etwa 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen. Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble musste der EdW wegen der von uns erstrittenen Urteile Sondermittel in Höhe von etwa 95 Millionen Euro zur Verfügung stellen.