Kartellrecht

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Ihrer Mitbewerber behindern Ihren geschäftlichen Erfolg. Weil solche Absprachen verboten sind, greifen wir für unsere Mandanten ein. Wir begleiten Sie bei Fragen um das Verbot des Missbrauches marktbeherrschender Stellungen ebenso wie bei der Kontrolle kartellrechtlich relevanter Unternehmenszusammenschlüsse. Deshalb überprüfen wir Ihre Verträge auf die Vereinbarkeit mit deutschem, aber auch mit europäischem Kartellrecht. Zu den Verträgen, die wir für unsere Mandanten überprüfen, gehören vor allem Vertriebs- und Lizenzverträge.

Unsere mehrjährig erfahrenen Anwälte vertreten unsere Mandanten durchsetzungsstark vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Unser Leistungen im Kartellrecht:

  • Kartellstreitigkeiten
  • Unterlassungsklagen
  • Prüfung von Verträgen
  • Deutsches Kartellrecht
  • Lizenzverträge
  • Vertriebsbindungssysteme