Presserecht
Wird über Sie selbst oder über Ihr Unternehmen ehrverletzend berichtet oder werden unwahre, beleidigende Tatsachen über Sie verbreitet, helfen wir Ihnen in der Regel erfolgreich, Ihren guten Ruf zu schützen. Werden pikante Details aus Ihrer Privatsphäre oder persönliche und private Fotos von Ihnen verbreitet oder sonst öffentlich zugänglich gemacht, setzen wir dem in der Regel durch einstweilige Verfügungen schnell ein Ende. Selbstverständlich verhindern wir in der Regel auch wirksam die Weiterverbreitung einmal in die Welt gesetzter Zeitungsartikel oder Filmbeiträge über das Internet.
Bei geplanten eigenen Veröffentlichungen weisen wir Sie auf mögliche Rechtsverletzungen und die Nachteile, die Ihnen daraus entstehen können, hin. In der Regel gelingt es uns, Ihre geplanten Veröffentlichungen über Konkurrenten, Mitbewerber und Gegner in enger Zusammenarbeit mit einer langjährig auch politisch und in Polizeiangelegenheiten erfahrenen Kommunikationsagentur und einem an unsere Kanzlei angegliederten Beratungsunternehmen für strategisches Consulting so zu fassen, dass Sie juristisch unangreifbar werden, aber dennoch Ihren Zweck erreichen.
Selbstverständlich klären wir Sie schnell und sachkundig über Ihre medienrechtlichen Ansprüche gegen Ihre Gegner auf. Dazu gehört die Aufklärung durch unser IP-Team über Unterlassungs-, Widerrufs- und Gegendarstellungsansprüche. Dazu gehört es auch, dass wir Sie über mögliche Schadenersatz- und Geldentschädigungsansprüche aufklären. Gibt Ihr Gegner nicht nach, setzen wir Ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich – wenn es schnell gehen muss auch im Eilverfahren – vor den zuständigen Gerichten für Sie durch.
Bei presse- und äußerungsrechtlichen Streitigkeiten vertreten die spezialisierten Anwälte unseres IP-Teams Sie schnell, kompetent und erfolgreich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Personen des öffentlichen Lebens. Zu unseren Gegnern gehören prominente Politiker, Autoren, Journalisten und Verlage, gegen die wir in der Regel bei Falsch- und ehrverletzenden Berichterstattungen Verbotsverfügungen mit Buß- und Strafgeldandrohungen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erwirkt haben.
Unsere Leistungen:
Bei geplanten eigenen Veröffentlichungen weisen wir Sie auf mögliche Rechtsverletzungen und die Nachteile, die Ihnen daraus entstehen können, hin. In der Regel gelingt es uns, Ihre geplanten Veröffentlichungen über Konkurrenten, Mitbewerber und Gegner in enger Zusammenarbeit mit einer langjährig auch politisch und in Polizeiangelegenheiten erfahrenen Kommunikationsagentur und einem an unsere Kanzlei angegliederten Beratungsunternehmen für strategisches Consulting so zu fassen, dass Sie juristisch unangreifbar werden, aber dennoch Ihren Zweck erreichen.
Selbstverständlich klären wir Sie schnell und sachkundig über Ihre medienrechtlichen Ansprüche gegen Ihre Gegner auf. Dazu gehört die Aufklärung durch unser IP-Team über Unterlassungs-, Widerrufs- und Gegendarstellungsansprüche. Dazu gehört es auch, dass wir Sie über mögliche Schadenersatz- und Geldentschädigungsansprüche aufklären. Gibt Ihr Gegner nicht nach, setzen wir Ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich – wenn es schnell gehen muss auch im Eilverfahren – vor den zuständigen Gerichten für Sie durch.
Bei presse- und äußerungsrechtlichen Streitigkeiten vertreten die spezialisierten Anwälte unseres IP-Teams Sie schnell, kompetent und erfolgreich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Personen des öffentlichen Lebens. Zu unseren Gegnern gehören prominente Politiker, Autoren, Journalisten und Verlage, gegen die wir in der Regel bei Falsch- und ehrverletzenden Berichterstattungen Verbotsverfügungen mit Buß- und Strafgeldandrohungen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erwirkt haben.
Unsere Leistungen:
- Verteidigung Ihrer Persönlichkeits- und Urheberrechte
- Durchsetzung Ihres Rechtes am eigenen Bild
- Schutz Ihrer Privatsphäre
- Durchsetzung von Schmerzensgeld
- Eil- und Unterlassungsverfahren
- Unterlassungs- und Auskunftsverfahren
- Widerrufs- und Gegendarstellungsverfahren
- Abmahnung von Abmahnanwälten
- Einstweilige Verfügungen
- Störerhaftung