Handelsrecht

In einem geordneten Vertragswesen stehen die rechtlich einwandfreie Erstellung, aber auch die regelmäßige Überprüfung Ihrer Unternehmensverträge in der Regel in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Erfolg als Unternehmer. Unsere langjährig erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie bei dieser Aufgabe.

Gleich ob es um den Im- und Export von Hochtechnologiegütern, Markenwaren oder die Lieferung und den Bau von Industrieanlagen geht, unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie und Ihr Unternehmen kompetent. Selbstverständlich führen wir zusammen mit Ihnen und Ihren Geschäftspartnern Verhandlungen und erarbeiten die für Sie passenden Verträge.

Wir unterstützten Sie bei dem Aufbau Ihres Vertriebsnetzes, und zwar sowohl über
  • Vertragshändler
als auch über
  • Handelsvertreter.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang bei der Lösung aller juristisch spitzfindigen Fragen und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.

Unsere Mandanten beraten wir mehrjährig erfolgreich bei der Prüfung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen, die wir selbstverständlich auch gerichtlich erfolgreich durchsetzen.

Zu unseren Mandanten im Handelsrecht gehören inländische Unternehmen, Franchisegeber und -nehmer ebenso wie Vertragshändler und Handelsvertreter.

Unsere Leistungen im Handelsrecht:
  • Vertriebsverträge
  • Handelskauf
  • Handelsgeschäfte
  • Lieferverträge
  • Exportverträge
  • Dokumentenakkreditive
  • Franchising
  • Handelsvertreter
  • Vertragshändler
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Letter of Intent
  • Lizenz- und Know-how-Verträge
  • Schiedsvereinbarungen und Anerkennung von Schiedssprüchen
  • Anerkennung ausländischer Titel in Deutschland