Ihre Strategien als Gläubiger - Wir beraten umfassend und übergreifend

Wenn Sie es mit kriminellen Geschäftspartner zu tun haben: Wir planen und begleiten Ihre Ausstiegsstrategie

In der Wirtschaftskrise steigen wirtschaftskriminelle Handlungen von Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Für Ihr Unternehmen bergen sie die Gefahr, dass sie mit Forderungen ausfallen und Sie erhebliche Vermögensschäden erleiden. Zwar lassen sich Vermögenseinbußen durch wirtschaftskriminelle Handlungen nicht in jedem Falle ausschließen.  

Allerdings können wir durch die enge Kooperation mit einem ehemalig leitenden Mitarbeiter der Kriminalpolizei, Wirtschaftsdetekteien und den eigenen Rat unserer auf das Wirtschaftsstraf- und Haftungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Ihre eigene und die Position Ihres Unternehmens in der Regel erheblich verbessern. In der Regel ist Ihre Position als Gläubiger schwach. Wenn Sie es mit Kriminellen zu tun haben, glauben Lieferanten, Verwalter, Dienstleister und Banken oft, dass sie es mit einem übermächtigen, weil kriminellen Gegner zu tun haben. Wenn Ihre Schädiger inzwischen untergetaucht sind oder bereits in Haft sitzen, glauben Gläubiger oft, dass sie ihren Tätern dennoch nicht beikommen können. In vielen Fällen ist das durch Straftaten erlangte Vermögen entweder bei Seite geschafft oder in anderen Fällen bereits von der Staatsanwaltschaft arrestiert worden.

Die Experten von PWB Rechtsanwälte arbeiten mit den zuständigen Staatsanwaltschaften zusammen, wenn es um die Rückführung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte geht.

Wirtschaftskriminelle Täter arbeiten häufig verdeckt und auf einem hohen technischen und professionellen Niveau.

Die klassischen Straftaten, die gegen Unternehmen begangen werden, sind Untreue, Unterschlagung und Betrug. Viel häufiger werden Unternehmen aber durch wettbewerbswidrige Handlungen, durch Bilanz- und Korruptionsdelikte geschädigt. Daneben spielen die Insolvenzverschleppung und das Vorhalten von Sozialversicherungsbeträgen eine erhebliche Rolle und führen oft zu hohen Verlusten bei Unternehmen.

Ist in Ihrem Unternehmen bereits ein Schadenseintritt erfolgt, setzen wir Ihre Ansprüche durch den Zugriff auf Vermögenswerte durch die Arrestierung von Vermögensgegenständen durch.

PWB Rechtsanwälte sichern und setzen Schadenersatzansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.

Unser Rat: Im Hinblick auf die straf- und haftungsrechtliche Unternehmensberatung sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern Spezialisten auf diesem Gebiet beauftragen.

Wir betrachten Ihr Unternehmen ganzheitlich. Nur so können wir Sie effektiv und zukunftsorientiert beraten.