06.05.2014 - Der Handel: Auch geöffneter Cognac darf zurückgeschickt werden
Die Zeitschrift "Der Handel" berichtet aus einer Pressemitteilung der Kanzlei "Auch wertvoller Cognac darf zurückgeschickt werden" und zitiert dabei Rechtsanwalt Sascha Giller.
Einen entsprechenden Beitrag unter dem Motto Das Widerrufsrecht unter dem „Cognac-Aspekt“ finden Sie auch auf unserem PWB-Blog.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel der Zeitschrift "Der Handel" vom 6. Mai 2014.
- Dateien zum Download:
- Der_Handel_E-Commerce_Auch_geoeffnete....pdf (312 Kbyte)