03.08.2012 - Entgeltklausel für Internet-Branchenverzeichnisse unwirksam – Verbraucherfreundliches BGH-Urteil

Jena, 3. August 2012. Endlich werden Gewerbetreibende von unseriösen Internet-Branchenverzeichnissen besser geschützt, teilt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mit. Der Bundesgerichtshof erklärte die versteckten Kostenklauseln vor kurzem für ungültig.

Der VII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass versteckte Kostenklauseln beim Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam sind (Az.: BGH VII ZR 262/11). Wenn die Entgeltklausel im Antragsformular vom Vertragspartner nicht deutlich erkennbar ist, ist sie unwirksam, da Grundeinträge in Internet-Branchenverzeichnisse in vielen Fällen kostenlos angeboten werden. In einem Fall, bei dem ein Unternehmer den Kostenhinweis offensichtlich nicht bemerkt hatte, da dieser „gut versteckt“ war, urteilten die Richter, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten gewesen sei. Die Zahlungsklage des Verzeichnisbetreibers wurde abgewiesen.

Klagen, statt zahlen

Im Internet tummeln sich viele Branchenverzeichnisse. Etliche Gewerbetreibende bekamen in der letzten Zeit Post von diversen Inkassounternehmen, die die Vertragsgebühr von bis zu 1.000 Euro für zwei oder drei Jahre eintreiben wollen. Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer rät, nicht auf die Forderung einzugehen und stattdessen einen spezialisierten Anwalt auf zu suchen: „Viele dieser dubiosen Branchenverzeichnisse verstecken ihre Gebühren im Kleingedruckten. Wie der BGH nun festgestellt hat, sind die Entgeltklauseln unwirksam, wenn sie nicht als Vertragsbestandteil ersichtlich sind.“ Auch die Bezeichnungen des entsprechenden Formulars, wie z. B. „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“, machen nicht deutlich, dass es de facto um einen Abschluss eines entgeltlichen Vertrages geht. „Vor Gericht scheitern derartige Unternehmen, die ihre Beiträge einklagen wollen, regelmäßig“, meint Beyer. „Nur leider haben immer noch zu viele Menschen Bedenken vor dem Klageweg und zahlen stattdessen stillschweigend.“ Das vom Bundestag Ende Februar verabschiedete Gesetz über die so genannte „Button-Lösung“ wird es künftig auch den Branchenverzeichnissen schwerer machen. Bei Internetgeschäften wird eine gut ersichtliche Schaltfläche Pflicht, die dem Vertragspartner eindeutig zeigen muss, wenn es sich um ein kostenpflichtiges Geschäft handelt. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 2012 in Kraft; sowohl für Waren-, als auch für Dienstleistungsgeschäfte. Im Internet, aber auch für mobile Endgeräte. Rechtsanwalt Beyer: „Damit dürften die schwarzen Branchen-Schafe wie ‚gelbes-branchenbuch.mobi’ oder das ‚Branchenbuch der Region’, das von einer moldawischen Firma an deutsche Unternehmen angeboten wird, es künftig mit ihrer Abzockerei schwer.“

Besonders dreist

Das „Branchenbuch der Region“ hebt sich unter allen dubiosen Verzeichnissen durch besondere Frechheit hervor: Die moldawische Firma Lexfati S.R.L. hat einfach nur das Branchenbuch der Region der Intermedia AG Ltd. kopiert. Das Formular ähnelt einer Anfrage der Telekom (Gelbe Seiten) auffallend und bietet einen Premium-Eintrag an. Dieser kostet für drei Jahre 960 Euro netto. „Letztlich handelt es sich in diesem genannten Fall aber nicht um ein Branchenbuch mit regionalem Bezug, sondern lediglich um ein Internet-Adressen-Verzeichnis“, ergänzt Beyer. „Auf keinen Fall sollten sich derart Betroffene von den drohenden Schreiben diverser Inkassounternehmen verunsichern lassen.“ Stattdessen sollte man diese Post einem entsprechend spezialisierten Anwalt übergeben.