14.12.2012 - Ständiges Falschparken kann zum Verlust des Führerscheins führen

Jena, 14. Dezember 2012. Falschparken ist kein Kavaliersdelikt und kann unter Umständen sogar zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena (www.pwb-law.com) erklärt, bedarf es dafür aber einer hartnäckigen Ignoranz gegenüber der Verkehrsvorschriften.

Wer ständig falsch parkt läuft Gefahr die Fahrerlaubnis zu verlieren. Bis es zu einer solch drastischen Maßnahme der Behörden kommt, muss es im Vorfeld eine erhebliche Anzahl von Parkverstößen des Betroffenen gegeben haben. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat jüngst einem Autofahrer, der in 18 Monaten 127 Parkverstöße vorweisen konnte, die Fahrerlaubnis entzogen (Beschl. VG 4 L 271.12).

Wie das Gericht bestätigte, würden Verstöße gegen den ruhenden Verkehr und andere Bagatellverstöße bei der Prüfung der Fahreignung berücksichtigt werden, wenn sie sich häufen. Dies zeige, dass der Verkehrsteilnehmer eine gleichgültige Haltung gegenüber den Verkehrsvorschriften habe.

Das VG Berlin gab den Autofahrern sogar noch eine Faustregel mit auf den Weg: Kommt es – auf ein Jahr gesehen – nahezu wöchentlich zu einem geringfügigen Verkehrsverstoß, kann es für den Führerschein eng werden.

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT oder unter www.pwb-law.com