28.11.2003 - Empfehlungen für BFI-Kunden

RA Philipp Wolfgang Beyer / Jena empfiehlt aktuell BFI Bank-Anlegern, die vom Insolvenzverwalter der BFI Bank AG, Rechtsanwalt Hans Jörg Derra, initiierte Darlehensrückforderung nicht zu akzeptieren. Für Beyer stellt es sich so dar: Die inzwischen in Insolvenz befindliche BFI Bank AG hatte viele ihrer Kunden mittels Krediten Beteiligungen an Immobilienfonds finanziert. Nun, da die Fondsgesellschaften selbst Gläubiger der Bank sind und dadurch in Bedrängnis geraten, hat der Insolvenzverwalter begonnen, die gewährten Darlehen zu kündigen und die Darlehenssummen von den Anlegern zurückzufordern.

"Der Insolvenzverwalter rechnet wohl damit, dass aufgrund der schwierigen Rechtslage viele Anleger anstandslos zahlen werden. Für die Rückzahlung in vollem Umfang besteht jedoch kein Grund." Laut Beyer, der zusammen mit RA Dr. Michael Kleuser / Walldorf und RA Peter Mattil / München ca. 400 BFI-Kunden vertritt, können Anleger den Rückzahlungsansprüchen Rechte entgegenhalten, da die BFI Bank im Zusammenhang mit der Durchführung und dem Vertrieb vieler Fondsbeteiligungen einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hatte, da sie die speziellen Risiken dieser Fonds genau kannte: "Meiner Auffassung nach hat die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin damit deutlich überschritten. Ich rate allen unseren bankgeschädigten Mandanten, nicht zurückzuzahlen", so Beyer gegenüber ‚k-mi’.

Quelle: kapital-markt intern, Ausgabe-Nr. 44/03