22.12.2005 - Urteil gegen BHW-Bank

Die BHW-Bank muss Darlehen rückabwickeln, die sie Kunden zur Finanzierung von Beteiligungen der Brentana Wohnbaufonds gewährt hatte.

Geklagt hatte ein Kapitalanleger, der sich an der Brentana Wohnbau Fonds KG beteiligt hatte. Beim Vermitteln der Beteiligung war dem Anleger seitens des Vertriebspartners der Fondsgesellschaft ein Kredit der BHW-Bank vermittelt worden. Obwohl die Bank das Vorliegen eines so genannten „verbundenen Geschäftes“ bestritt, berief sich das Landgericht Hannover (Az.: 3 O 554/04) auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Demnach spreche schon das Nutzen des Fondsvertriebssystems für eine Zusammenarbeit zwischen der finanzierenden Bank und dem Vertriebspartner des Immobilienfonds. PWB Rechtsanwälte Jena, die Anwälte des Anlegers, hatten nachweisen können, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt formuliert war.

 

„Während sich andere Banken bei Fremdfinanzierungsstreitigkeiten durchaus verhandlungsbereit zeigen, fuhr BHW bisher eine unnachgiebige Linie“, so Steffen Hielscher von PWB Jena. „Auch wenn die Kredite als `zur freien Verfügung´ bezeichnet wurden, war es für das Gericht entscheidend, dass das Darlehen vom Fondsvertrieb vermittelt wurde.“ Die BHW-Bank muss jetzt die Darlehenszinsen zurückerstatten und den Fondsanteil ihres Kunden übernehmen.

 

„PWB Rechtsanwälte Jena ist wirtschafts-, verbraucherschutz- und kapitalanlagerechtlich ausgerichtet und auf die Vertretung großer Klägergemeinschaften in Sammelklageverfahren spezialisiert. PWB entstand im Juni 2001, heute sind eine Reihe spezialisierter Rechtsanwälte tätig, die ihrerseits bereits entsprechende Erfahrungen etwa bei Rödl & Partner, Arthur Andersen oder Ernst & Young gesammelt haben (Zitat Der Fonds).“ Laut JUVE-Handbuch empfohlene Kanzlei im Kapitalanlegerschutz.

 

Quelle: (epn) experten-Presse-News vom 22.12.2005

 

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