19.01.2006 - Zeit ist Geld für Intershop-Aktionäre

Knappe Frist für Beteiligung an Sammelklage

Jena (OTZ/AS). Das Sprichwort „Zeit ist Geld” bewahrheitet sich für enttäuschte Intershop-Aktionäre gerade wieder einmal.
„Nachdem ein kalifornisches Gericht den Vergleich im amerikanischen Sammelklageverfahren gegen Intershop genehmigt hat, haben auch deutsche Anleger jetzt noch die Chance, auf diese Klage aufzuspringen“, sagte Rechtsanwalt Torsten Geißler von der Kanzlei der PWB Rechtsanwälte Jena. Allerdings müssen sie sich sputen, wenn sie von den 3,2 Millionen Eure etwas abhaben wollen, die das Jenaer Softwareunternehmen den Aktionären zahlen will, die um das Jahr 2000 herum durch Kursabstürze große finanzielle Verluste erlitten haben. „Am 24. Januar müssen die Anleger ihre Ansprüche angemeldet haben“, sagte Geißler. Das Procedere dafür sei nicht unkompliziert, denn es muss ein so genanntes Formular in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Zudem müssen alle Belege vorgelegt werden, auf denen ersichtlich ist, wann, wo und was gehandelt wurde. 

„Denn nicht jeder Aktionär ist anspruchsberechtigt.” Wer jedoch zwischen dem 2. August 2000 und dem 2. Januar 2001 Stammaktien der Intershop Communications AG am Neuen Markt erwarb oder zwischen dem 29. September 2000 und 2. Januar 2001 mit American Depositary Shares an der amerikanischen Nasdaq handelte, könnte einen Teil des verlorenen Geldes jetzt zurückbekommen.
Wie hoch allerdings der Betrag ausfällt, hänge von der Zahl der Anleger ab, die sich melden. „In jedem Fall ist es ein Hoffnungsschimmer auch für viele Jenaer, denn hier hat doch fast jeder Intershop-Papiere gekauft”, ist Geißler sicher. Wer anfangs 100 und mehr Mark pro Aktie zahlte, und das mit dem aktuellen Kurs von weniger als einem Euro vergleicht wisse, "dass hier richtig Geld verbrannt wurde". 

Quelle: OTZ vom 19. Januar 2006 

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