PWB Rechtsanwälte gewinnen innerhalb kürzester Zeit vier Verfahren vor dem BGH

Jena, 15. November 2011

Jena, 15. November 2011. Erneut hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) getroffen.

Am Dienstag (25. Oktober 2011) haben die Richter eine Revision der EdW gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin verworfen (AZ: XI ZR 67/11). Phoenix-Anleger können nun auf eine höhere Entschädigung hoffen. Das Urteil wurde von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena erstritten, die bereits am 20. September in drei Parallelverfahren vor dem BGH (AZ: XI ZR 434/10, ZR 435/10 und ZR 436/10) gegen die EdW erfolgreich war. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet für die geschädigten Phoenix-Anleger, dass die EdW bei der Berechnung des entschädigungsfähigen Anspruchs keine Verwaltungsgebühren bzw. Bestandsprovisionen abziehen darf. Die Phoenix-Anleger können nun mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen.  Neben den nun vier Urteilen des Bundesgerichtshofs konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch rund 200 Verfahren gegen die EdW in der I. und II. Instanz in Berlin gewinnen.   Sehen Sie hierzu ein Statement von Rechtsanwalt Matthias Kilian