PWB Rechtsanwälte vertritt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Antragstellerin im Organstreitverfahren „Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht“

19. Dezember 2013

Gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 hat die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am Mittwoch (18. Dezember 2013) die Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT vertreten. Rechtsanwalt Sascha Giller wies in seinem Antrag vor dem Gericht besonders darauf hin, dass durch die vom Bundestag am 13. Juni 2013 neu eingeführte Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl 2014 die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit aus Art. 3 Abs.1 Grundgesetz (GG) und Art. 21 Abs. 1 GG verletzt sind. Giller: „Es ist anerkannt, dass es auch kleineren Parteien ermöglicht werden soll, im Europäischen Parlament die Vielfalt der nationalen Kulturen und Interessen zu vertreten. Allerdings bewirkt die Sperrklausel, dass Wählerstimmen gerade von kleinen Parteien vollständig entwertet werden.“

Lesen Sie hier dazu die Pressemitteilung der Kanzlei.