Drei-Prozent-Sperrklausel für Europawahl: Verfassungsbeschwerde durch PWB Rechtsanwälte

22. November 2013

Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer informiert in PWB TV über die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl 2014.

Philipp Wolfgang Beyer: „Der Beschluss einer Sperrklausel verletzt die Rechte der Wähler und vor allem die Chancengleichheit der politischen Parteien. Für eine Sperrklausel, die eine Ungleichbehandlung bedeutet, bedarf es zwingender Gründe. Die Argumentation der Abgeordneten der etablierten Parteien, dass ohne Sperrklausel die Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament erschwert und damit die Beschlussfähigkeit behindert werde, widerspricht dem Grundgedanken der parlamentarischen Demokratie.“

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der Kanzlei in der Rubrik Aktuelle Informationen / News und Stories.