16.06.2009 - Positive Neuigkeiten für Lehman Geschädigte - Banken tragen Beweislast!

Jena, 16. Juni 2009. Ein aktuelles Urteil des BGH bestätigt unsere Rechtsauffassungen und lässt Anleger weiter hoffen. Insbesondere für die zahlreichen Lehman-Brothers-Geschädigten bieten sich danach erhebliche Erleichterungen in einem möglichen Schadensersatzprozess gegen die beratende Bank.

Mit Urteil vom 12.05.2009, Az.: XI ZR 586/07, entschied der BGH, dass für das vorsätzliche Verschweigen von Rückvergütungen die Bank die Darlegungs- und Beweislast trägt. Sie muss den Verkauf von Zertifikaten danach rückabwickeln, wenn Bankenmitarbeiter die Kunden nicht über die Höhe der Provisionen aufklären. Wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, muss die Bank - und nicht der Kunde - das Nichtverschulden der Falschberatung beweisen. Auch einen gegebenenfalls vorliegenden Rechtsirrtum müsse die Bank darlegen und beweisen.

„Dieses Urteil“, so PWB-Rechtsanwalt Giller, „ist für die Anleger sehr erfreulich. Zwar müsse nach wie vor der Kunde hinsichtlich der Nichtaufklärung über Provisionen vortragen und Beweis antreten. Dies wird aber in der Regel gelingen. Die dann von der Bank zu nehmenden Hürden wurden vom BGH nun aber richtigerweise höher gelegt. Denn insbesondere bei älteren Zertifikaten kam bisweilen die Diskussion auf, ob die Bank überhaupt erkennen konnte, dass eine Aufklärung über die Provision erforderlich war.“

Das Urteil reiht sich damit ein in eine Reihe anlegerfreundlicher Urteile, die die Banken vermehrt in die Pflicht nehmen. Die höchstrichterlichen Klarstellungen können, so unsere Hoffnung, die Banken endlich zum Einlenken bringen und sie veranlassen, auch einmal für die eigenen Fehler Verantwortung zu übernehmen. Viele der Verfahren könnten so bereits außergerichtlich und kostengünstig beendet werden.

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) betreut derzeit mehrere hunderte Lehman-Brothers-Geschädigte. In zahlreichen außergerichtlichen Verhandlungen werden dabei die Interessen der Anleger gegenüber den Banken vertreten. „Vorschnelle Klagen sind dabei nicht zu empfehlen“, so Rechtsanwalt Giller. „Wir sehen uns auf einem guten Weg, außergerichtliche Lösungen zu finden. Auch von der Lehman Brothers Holding erwarten wir zusätzliche Informationen, die uns der Insolvenzverwalter zugesichert hat. Diese werden uns weitere Aufschlüsse geben und unsere Verhandlungsposition weiter stärken. Es ist aber gut, dass sich das Prozessrisiko der Banken durch die aktuellen Urteile stetig erhöht. Sollten außergerichtlich Lösungsversuche fehlschlagen, so könnte dies für die Banken sehr teuer werden.“