20.01.2012 - Aktuelle Informationen zu den Medienfonds

Jena, 20. Januar 2012. Keine Ruhe für die Anleger der Film- und Medienfonds.

Nachdem das Finanzamt im vergangenen Jahr für acht von 14 Medienfonds rückwirkend alle Steuervorteile aberkannt hat, drohen den über 7.000 Anlegern dieser Fonds nun erhebliche Steuernachforderungen. Immerhin geht es um Verlustzuweisungen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro. Angeblich kann die  Steuerfahndung belegen, dass die Anlegergelder nicht in die Produktion von Filmen geflossen sind, sondern in einer „verdeckten Festgeldanlage“ gelandet seien.

Diese „Scheingeschäfte“ seien nach Meinung der Finanzbehörden von Anfang an geplant gewesen und belegen, dass das Filmgeschäft ohne eine Gewinnerzielungsabsicht betrieben worden war. Das sehen die Verantwortlichen von Hannover Leasing und deren Konzernmutter, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), natürlich anders und bestreiten die Auffassung der Finanzbehörden. Sollte das Finanzamt letztendlich Recht behalten, sind möglicherweise weitere Fonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG sowie weitere Emissionshäuser betroffen.

Musterklage in Sachen Filmfonds VIP 4

Das Prospekt war „unrichtig, unvollständig, irreführend“, so das Oberlandesgericht München in einem Musterbescheid vom 30. Dezember 2011 zu den Fehlern im Verkaufsprospekt des geschlossenen Medienfonds VIP 4. Verantwortlich dafür seien der Fondsinitiator Andreas Schmid sowie die frühere HypoVereinsbank, heute UniCredit. Das Gericht stellte u. a. fest, dass die Anlegergelder nicht so geflossen seien, wie es im Prospekt dargestellt war. Den Anlegern drohen nun erhebliche Steuernachforderungen. Die Medienfonds waren 2004 aufgelegt worden und galten als Steuerstundungsmodell. So sollten die Anleger am Anfang Verluste durch die Aufwendungen für die Filmproduktionen in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Zudem sollte das eingesetzte Geld der Anleger über eine Bank abgesichert werden. Viele Medienfonds waren ähnlich konstruiert. Zwischen den Fondinitiatoren und der Finanzverwaltung herrscht seit Jahren ein erbitterter Streit darüber, wie sie steuerlich richtig zu behandeln sind.