02.02.2018 - Philipp Wolfgang Beyer : Aufklärung und Klarstellung - Richtigstellung der Vorwürfe gegen sich und die Kanzlei PWB-Rechtsanwälte

Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Webseite, gestatten Sie mir, dass ich mich als Kanzleigründer bei Ihnen vorstelle. 

 

Mein Name ist Philipp Wolfgang Beyer.

Ich bin seit 1992 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2001 habe ich mit meiner Kanzlei PWB-Rechtsanwälte einen überwiegenden Schwerpunkt im Anlegerschutz- und Kapitalanlagerecht gebildet. Ich bin ausgebildeter „Investment Consultant“ (EBS/Deutsche Börse AG) und habe eine zweijährige Zusatzausbildung in der Zyklenanalyse im Aktien und Derivatehandel an der MMA-Akademie im Management Education Center - Michigan State University/USA absolviert.

 

Vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich eine dreijährige Ausbildung in traditioneller Chinesischer Medizin am AVICIENNA Institut absolviert und befasse mich seit etwa 10 Jahren berufsbegleitend chinesische Konzeptwissenschaften.

 

1984 bin ich zum Buddhismus konvertiert. Seit dieser Zeit praktiziere ich diese Religion in einer großen tibetisch-buddhistischen Schule und habe seitdem mehrere buddhistische Gruppen gegründet, betreut und geleitet.

Seit mehreren Jahren stehe ich im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik, die einerseits mit den von mir verfolgten Akquisitionsmethoden und andererseits mit den von unserer Kanzlei erzielten Erfolgen gegen verschiedene staatliche Institutionen zusammenhängt. Neuerdings hat diese Kritik auch politische Gründe.

 

Schließlich hat ein Prozessgegner, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – gegen die meine Kanzlei PWB - Rechtsanwälte gegenwärtig noch etwa 1.000 Verwaltungsstreitverfahren führt – eine  Strafanzeige wegen „gewerbsmäßigen Betruges“ und „strafbarer Werbung“ gegen mich und mehrere meiner Kollegen gestellt.

In Letzter Zeit haben sich zu dieser Kritik Behauptungen gesellt, dass ich eine zentrale Rolle im rechten politischen Lager der AfD spiele.

 

Gestatten Sie mir deshalb einige Worte zu den vielfach in der Presse und auf einschlägigen Webseiten geäußerten Vorwürfen.

 

Die Akquisitionsmethoden

 

Tatsächlich habe ich für die Kanzlei PWB-Rechtsanwälte seit etwa 2005 viele Mandanten über verschiedene Vereine zum Ärger einiger Anwaltskollegen und Rechtsanwaltskammern akquiriert. Zu diesen Vereinen gehörten vor allem der DVS, der Deutsche Verbraucherschutz Ring e. V.

Vor allem vor der Anwaltskammer in Thüringen wurden deshalb mehrere Verfahren gegen mich angestrengt. Alle Verfahren sind inzwischen entweder von der Kammer selbst oder in der letzten Instanz, also durch das Thüringer Anwaltsgericht für mich und meine Kollegen entschieden worden, weil es der Bundesgerichtshof den Anwälten mit der Entscheidung I ZR 15/12 vom 13.11.2013 erlaubt hat, Mandate über selbst gegründete Vereine zu akquirieren.

 

Einer der Vorwürfe, die die BaFin in ihrer Strafanzeige gegen mich und einige meiner Kollegen erhebt, ist es, dass wir mittels dieser Akquisition „strafbare Werbung“ betreiben. Dieser Vorwurf ist falsch, wie der Bundesgerichtshof auf der Grundlage europäischen Rechtes entschieden hat.

 

Bereits bevor die BaFin die Strafanzeige gegen mich und weitere Kollegen gestellt hat, hat die BaFin den Versuch unternommen, die gegen sie geführten etwa 3.000 Verfahren durch Anzeigen gegen mich und meine Kollegen zum Stillstand zu bringen. Auch weitere Beteiligte, darunter auch Anwaltskollegen, haben entsprechende Kammeranzeigen verfasst. Deshalb wurde das werbliche und berufliche Verhalten sowohl meiner Person als auch weiterer Rechtsanwälte der Kanzlei PWB von in bisher acht Verfahren von der zuständigen Thüringer Anwaltskammer und dem Anwaltsgericht – überprüft.

Darüber hinaus wurden das werbliche und auch das angeblich strafbare Verhalten in bisher 55 Gerichtsverfahren durch ordentliche Gerichte überprüft.

Obwohl die genannten Institutionen über das Verhalten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte jeweils umfassend informiert waren, hat keine festgestellt, dass ich oder meine Kollegen im Rahmen unserer Berufsausübung und/oder im Rahmen der Mandatsanbahnung Straftaten verwirklicht hätten. Dabei war dieser Vorwurf teilweise ausdrücklicher Verfahrensgegenstand und wurde – auch vor dem Hintergrund der konkret angebotenen anwaltlichen Dienstleistung – stets verneint.

 

Die Thüringer Anwaltskammer betonte sogar ausdrücklich die Zulässigkeit der Zusammenarbeit mit dem DVS e.V. in den betreffenden Verfahren, obwohl die Kammer dabei davon ausging, dass die Kanzlei PWB Rechtsanwälte bei der Erstellung der Schreiben des DVS e.V. aktiv mitwirkte und auch personelle Verbindungen vorlagen. Auch die gesonderte Beantragung der Auskünfte in Einzelverfahren für jeden Mandanten, und die entsprechende Abrechnung, wurden als zulässig und richtig bewertet. Gleiches gilt für die verwendeten Erstbewertungen, die der Kammer ebenfalls zur umfassenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung vorlagen.

Die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen belegen, dass in der Vergangenheit kein Gericht ein strafbares Verhalten erkannt hat. Im Gegenteil. Teils unter ausdrücklichem Bezug auf die vom Gegner vorgebrachten Vorwürfe eines Betruges oder einer arglistigen Täuschung, lehnten die Gerichte eine entsprechende Wertung ab. Allenfalls empfahlen die Gerichte oft den Abschluss eines Vergleiches. Sie betonten dabei, dass selbst Irrtumsanfechtungen der Mandanten bei der vorliegenden Sachlage ohne Aussicht auf Erfolg sein würden.


Meine Kanzlei akquiriert auch über einen Verein, den DSD, „Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung“ (http://mehr-hartz4.net /  http://gegendiskriminierung.de), Mandate. Dieser Verein wirbt um Sozialrechtsmandate.

Durch den DSD haben wir seit 2014 etwa 2.000 Mandanten akquiriert, die ALG II (Hartz IV) Leistungen beziehen und die Probleme in Bezug auf Leistungen, verhängten Sanktionen oder anderen Problemen mit dem Leistungsträger hatten.

Alle Harz IV Mandanten vertreten wir mit einem Team von 4 Mitarbeitern, davon 2 Rechtsanwälten kostenfrei, also ausschließlich gegen Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

 

02.02.2018  - 13:45

 

Die erzielten Erfolge

 

PWB Rechtsanwälte haben im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst  im Jahr 2009 insgesamt etwa 1.900 geschädigte Mandanten gegen die staatliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) vertreten. Die von PWB-Rechtsanwälte vertretene Gesamtschadensumme betrug über 60 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit der Akquisition der Phoenix Mandanten wurde mir damals, also im Jahr 2009, von dem Berater der Verbraucherzentrale Suhl, Günther Pfaff, ein „strafbarer Betrug zulasten unserer Mandanten“ vorgeworfen.

 

Trotz dieser Vorwürfe haben wir insgesamt im Fall Phoenix ca. 800 Verfahren in der ersten   und – wegen vorzeitiger Klagerücknahmen – nur etwa 350 Verfahren in zweiter Instanz nach den grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH), BGH XI ZR 434/10; XI ZR 435/10; XI ZR 436/10;XI ZR 67/11 für unsere Mandanten geführt und gewonnen.

Wegen der von uns gewonnenen Verfahren musste der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble etwa 95 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stellen, um die EdW zu retten und die Phoenix Anleger auszuzahlen.

 

Die Vorwürfe waren also haltlos und hatten den offensichtlichen einzigen Sinn, mich als Konkurrenten und Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

 

Die Strafanzeige der BaFin

 

Auch jetzt wird uns von einer Prozessgegnerin, der BaFin, einer Bundesbehörde, wieder „ein strafbarer Betrug zulasten unserer Mandanten“  vorgeworfen.

Und zwar nachdem diese Behörde die ersten der etwa 3.000 von uns eingeleiteten Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die BaFin in zweiter Instanz verloren hat und das Bundesverwaltungsgericht die Behauptung ihrer Prozessvertreter, wir würden rechtsmissbräuchlich tausende Klagen gegen die BaFin einreichen, kopfschüttelnd zurückgewiesen hat.

 

Unsere   Kanzlei und weitere Objekte wurden deshalb am 13. Juni 2017 in einer spektakulären Aktion von etwa 100 schwerbewaffneten und von mehreren Staatsanwälten begleiteten Polizisten durchsucht (zum Artikel).

Federführend verantwortlich für diese Durchsuchung war die Staatsanwältin Frau Dr. Bock aus Jena.

 

Ich gehe davon aus, dass sich auch dieser Vorwurf als haltlos erweisen wird, geht es der BaFin doch vor allem darum, uns als Prozessgegner loszuwerden und weitere 30 Millionen Anwalts- und Gerichtsgebühren für verlorene Prozesse zu sparen.

Die Strafanzeige der BaFin und die nachfolgende Durchsuchung der Kanzleiräume sind medial inszeniert und vorbereitet worden. Wir gehen davon aus, dass entweder die Staatsanwaltschaft oder die zuständige Polizeiermittlungsbehörde, die KPI Jena aktiv an dieser Vorbereitung beteiligt waren.

Einer unserer besonderen Kritiker ist unser Mitbewerber und Konkurrent, der Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin.

 

Die politischen Vorwürfe

 

Als Kanzlei vertreten und vertraten wir neben allgemeinen Mandaten auch linksradikale und rechtskonservative politische Aktivisten und Mandatsträger. Und zwar nicht, weil wir politisch voreingenommen oder orientiert sind, sondern weil gerade das die vornehmste Aufgabe einer für das Recht engagierten Anwaltskanzlei ist. Und natürlich, weil wir im Rahmen dieser Tätigkeit sehr erfolgreich sind und sich das inzwischen herumgesprochen hat.

 

Ich gehöre inzwischen keiner Partei mehr an und habe das auch nie wieder vor. Ich vertrete auch weder rechtsradikale noch ausländerfeindliche Positionen. Im Gegenteil: Unsere Kanzlei beschäftigte und beschäftigt ausländische Mitbürger. Ich vertrete auch persönlich die Auffassung, dass unser Land massive Zuwanderung benötigt, um in Zukunft wirtschaftlich zu überleben - nur eben keine Zuwanderung von bürgerkriegssozialisierten, gewaltbereiten und i. d. R. völlig bildungsfernen Menschen.

Eine alte Weisheit besagt sinngemäß, dass, wer in seiner Jugend nicht links, kein Herz, und wer als Erwachsener nicht konservativ sei, hat kein Hirn. Das mag nicht für jeden richtig sein, für mich hat es gepasst.

 

Ich bin deshalb bisher wie folgt politisch tätig gewesen:

 

In meiner Jugend war ich zunächst Mitglied in der SDAJ, der Jugendorganisation der damaligen DKP, der Deutschen Kommunistischen Partei. Später war ich Mitglied in einer Sympathisantengruppe des Kommunistischen Bundes  in Hamburg.

Ich war aktives Mitglied in der Hamburger Bürgerinitiative „Bürger beobachten die Polizei“, einer der Trägergruppen der 1978 gegründeten Hamburger Stadtpartei „Bunte Liste Wehrt Euch“.

 

Und wer es genau wissen möchte: Im Rahmen dieser Arbeit war ich neben anderen Tätigkeiten damit befasst, Beamte der Kripo und des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz dazu zu bewegen, umfassende „Auskünfte“ über rechts- und rechtsstaatswidrige Ermittlungsmethoden und Polizei/Verfassungsschutz Strukturen zu erteilen.

Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Arbeit wurden dann in den politischen Prozess der „Bunten Liste“ eingebracht und meines Wissens nach unter anderem dazu verwendet, um parlamentarische Anfragen in der Hamburger Bürgerschaft zu stellen. Mitglieder Autonomer Gruppen, die ebenfalls in der Bürgerinitiative tätig waren, haben dann ihre eigenen Schlüsse aus den gewonnenen Informationen gezogen….

1996 bin ich in die CDU eingetreten, habe in Plauen eine CDU Ortsgruppe geleitet und war für die CDU beratend in einem Ausschuss des Stadtrates in Plauen tätig.

 

Von 2011 an war ich Landesvorstand und später auch Bundesvorstandsmitglied der rechtskonservativen Partei „DIE FREIHEIT“. Über deren Vorsitzenden René Stadtkewitz schreibt Der Spiegel in seiner Ausgabe 1/2011, dass er jedenfalls „ruhig, abwägend und kein Nazi“ sei.

Zusammen mit einem unserer Anwaltskollegen habe ich im Jahr 2011 Die „Gustav-Stresemann- Stiftung“ gegründet.

 

Diese Stiftung war nach einem Vorstandswechsel Gegenstand größter medialer Aufmerksamkeit, weil es inzwischen geplant und von Alexander Gauland  favorisiert wird die Stiftung als Parteistiftung der AFD zu installieren. In der Stiftung bin ich seit Anfang des Jahres 2018 nicht mehr aktiv tätig.

 

 

02.02.2018 - 13:45