31.01.2018 - Hilfe für Hilfebedürftige – so arbeiten wir für sozial Schwache

Wer in Deutschland auf Grundsicherung angewiesen ist, hat es nicht leicht. Um das wenige Geld für das eigene Überleben zu erhalten, werden viele Menschen bevormundet, sanktioniert oder mit anderen Maßnahmen unter Druck gesetzt. Und auch in diesem Bereich gilt: Wo ein Opfer, da auch ein Täter. Soll heißen: wer sich alles gefallen lässt, zieht den Kürzern.

Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei deshalb Ansprechpartner für Menschen, die ihre Hartz-IV-Bescheide überprüfen lassen möchten, die rechtswidrig von den Jobcentern sanktioniert werden oder trotz Qualifikation als Leiharbeiter für den Mindestlohn verheizt werden sollen. Wir sind auch Ansprechpartner für Familien, die vom Sozialstaat benachteiligt werden, für Alleinerziehende, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Mittel angewiesen sind oder durch atypische Arbeitsverhältnisse nicht mehr eigenständig aus der „geförderten Niedriglohnspirale“ herauskommen können.

Zu sechst gegen die üblichen Hartz-IV-Fehler

Seit April 2014 beschäftigen wir eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte zusammen mit drei Rechtsanwaltsfachangestellten, die kostenfrei für unsere Hartz-IV-Mandanten tätig sind. Für die Mandanten ist diese Arbeit dank der Beratungs- und Prozesskostenhilfe immer kostenlos. „Bezahlt“ wird diese Arbeit also vom Staat, letztlich dem Steuerzahler. Trotz der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bleibt unsere anwaltliche Hilfe ein defizitäres Geschäft. In den vergangenen Jahren haben wir in diesem Bereich ein Minus von mehr als 70.000 Euro erwirtschaftet. Unser Lohn ist die siegende Gerechtigkeit und die Dankbarkeit derer, denen wir helfen konnten.

5.000 Bescheide, 2.000 Widerspruchsverfahren, 750  Klageverfahren

Mehrere Hunderttausend Bescheide der Jobcenter  sind jährlich nachweislich falsch. Für die Betroffenen ein Riesenproblem. Zu wenig gezahlte Unterstützung oder zu hohe Rückforderungen können den Bedürftigen schnell die wirtschaftliche Existenz kosten. Unsere Rechtsanwältin und die beiden Rechtsanwälte haben bis heute etwa 5.000 Bescheide der Jobcenter auf Fehler überprüft. Daraus haben sich mehr als 2.000 Widerspruchsverfahren ergeben und mehr als 750 Klageverfahren von denen zurzeit noch knapp 400 Verfahren vor den Sozialgerichten im gesamten Bundesgebiet laufen. Von weiteren 185 Untätigkeitsklagen gegen untätige Jobcenter sind derzeit noch rund 20 offen.

Die Not lindern – die schönste der anwaltlichen Tätigkeiten

Auch wenn unser „Hartz-IV-Team“ für wenig Geld viel arbeitet, wird es dennoch mit der Dankbarkeit der Mandanten entlohnt. So kämpfte eine Mandantin längere Zeit um die Sanierung eines Schornsteins ihres Hauses im Hartz. Das Jobcenter wollte diese Sanierung natürlich nicht bezahlen. Erst als wir uns eingeschaltet haben, bekam die Mutter von 5 Kindern 3.000 Euro für die Sanierung des Schornsteins.

Ein anders schönes Praxisbeispiel ist eine alleinerziehende Mutter aus dem Landkreis Sömmerda. Wie wir feststellen konnten, wurde ihr der Alleinerziehenden-Mehrbedarf um fast 50 Prozent gekürzt. Als sie mit ihrem schulpflichtig gewordenem Kind in eine größere Wohnung umziehen wollte, entschied das Jobcenter, nur die Kosten in der Höhe der Miete ihrer alten, kleineren Wohnung  zu übernehmen. Das Kind bräuchte als Schüler kein eigenes Zimmer-meinte das Jobcenter. Diese Einstellung änderte sich sehr schnell, als unsere Anwältin sich der Sache angenommen hat: Zunächst bekam die junge Frau eine Nachzahlung des fehlenden Mehrbedarfs von 500 Euro, schließlich musste das Jobcenter auch die 200 Euro pro Monat Mehrmiete nachzahlen. 3.000 Euro hatten sich zwischenzeitlich summiert.

Das schönste an diesem Fall aber ist, dass die junge Frau nun mehr Zeit hatte, sich um ihre eigenen Belange zu kümmern. Im Gegensatz zum Jobcenter ist es ihr gelungen, einen sozialversicherungspflichtigen Job in Festanstellung zu finden. Sie konnte dem Teufelskreis des Leistungsbezugs aus eigener Kraft und mit etwas anwaltlicher Hilfe entfliehen.