14.02.2017 - Bei einem Erbverzicht sollte man zweimal hinschauen

14. Februar 2017. Wer einen Erbverzicht unterschreibt, sollte ganz genau hinschauen, denn oft verlieren die Geschenke des Himmels bei genauem Betrachten schnell an Glanz, so die NJW. In der Entscheidung der Woche geht es um eine verstrittene Vater-Sohn-Beziehung. Der Vater, ein geschiedener Zahnarzt mit neuer Lebensgefährtin und gemeinsamer Tochter, wollte seinem Sohn aus erster Ehe mittels eines Sportwagens zum Erbverzicht bewegen. Das hat auch zunächst geklappt.

Kurz nach dem 18. Geburtstag des Sohnes gab es für ihn einen 100.000 Euro teuren Nissan, der den Fahrer in 2,8 Sekunden von 0 auf Hundert katapultieren kann. Der Sohn überlegte nicht lange und erlag dem Sportwagen. Er unterschrieb den Erbverzicht beim Notar und freute sich auf seine erste Probefahrt. Dazu kam es aber nicht. Der Vater hatte noch ein paar vertragliche Hürden eingebaut. Den Wagen sollte der Frischling erst mit 25 Jahren bekommen außerdem hätte er die gerade begonnene Ausbildung zum Zahntechniker mit sehr gutem Ergebnis abschließen müssen.

Als der Sohn ins Grübeln kam, ob der vermeintliche Sportwagen der Deal seines Lebens war, wandte er sich an die Justiz. Dort bestätigte man ihm, dass dieser Erbverzicht sittenwidrig sei. Der Sportwagen ist für den jungen Mann nun zwar in weite Ferne gerückt, dafür bleibt ihm aber noch das väterliche Erbe.