20.02.2012 - PWB Rechtsanwälte: Die Finanzberatung in Deutschland bleibt mangelhaft.

Jena, 20. Februar 2012. Immer wieder erleiden Anleger durch falsche Beratung große Verluste. Trotz Verschärfung der Anlegerschutzgesetze in der letzten Zeit weist gerade die Finanzberatung bei Banken erhebliche Mängel auf. Schon im vergangenen Jahr ernüchterte eine Untersuchung der Stiftung Warentest die Anleger: Von 21 getesteten Banken erhielt nicht ein einziges Institut die Bewertung „sehr gut“ oder „gut“. Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena, sieht darin erhebliche wirtschaftliche Einbußen. „Die finanziellen Schäden in Deutschland, die durch Falschberatung entstehen, sind sehr hoch. Experten schätzen einen Verlust zwischen 50 und 100 Milliarden Euro.“

Diese Schäden ließen auch den Gesetzgeber nicht kalt. So wurden zwischenzeitlich die Beratungsprotokolle Pflicht. Verbindlich ist auch die Bereitstellung von Produktinformationen, dem so genannten Beipackzettel. „Allerdings“, so Rechtsanwalt Beyer, „sind weder die Beratungsprotokolle noch die Beipackzettel an einheitliche Vorgaben gebunden. Dadurch gibt es in der Beratung immer wieder Ausnahmen, die sehr oft  undurchsichtige Bereiche betreffen.“

Mehr Transparenz gefordert

Auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übt Kritik. Der Gesetzgeber wollte mit dem neuen Informationsblatt erreichen, dass Kunden kurz und verständlich über die empfohlenen Anlageprodukte informiert werden. „Die Praxis zeigt aber“,  so Philipp Wolfgang Beyer, dessen Kanzlei sich unter anderem auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert hat „dass diese Informationen in vielen Fällen bei den Kunden gar nicht ankommen.“ Nicht nur für Kanzleiinhaber Beyer wäre mehr Transparenz wünschenswert. Die Frankfurt School of Finance plädiert sogar für eine Transparenz-Zertifizierung für Banken, die dann von einem neutralen Institut vorgenommen werden sollte.

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena vertritt erfolgreich Verbraucher, die  durch falsche oder mangelhafte Beratung Geld verloren haben. „Auch wenn der Versuch, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären, an vorderster Stelle steht“, kommentiert Beyer, „vertreten wir unsere Mandanten mit der nötigen Kompromisslosigkeit.“

Umkehr der Beweislast

Immer wieder stellt sich die Frage, wie man den Verbraucher besser schützen kann. Eine Umkehrung der Beweislast in Schadenersatzprozessen wäre eine effektive Möglichkeit. Philipp Wolfgang Beyer: „Laut Zivilprozessordnung muss der Anleger beweisen können, dass er falsch oder nicht ordnungsgemäß beraten wurde. Das ist oft sehr schwierig. Würde der Gesetzgeber die Beweislast umkehren, müssten Banken und alle anderen Berater nachweisen können, dass sie ihren Kunden ordentlich – das heißt entsprechend dem Anlegerrecht – beraten haben. Könnte man dies nicht mittels Beratungsprotokoll nachweisen, würden sie bei unterschiedlichen Aussagen von Kunde und Berater den Prozess verlieren.“