21.04.2016 - Abgasskandal: Jetzt auch Mitsubishi und Nissan betroffen

Nach den Abgasskandalen um die Fahrzeuge der VW-Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat) ist nun auch der japanische Hersteller Mitsubishi betroffen. Insgesamt sind rund 630.000 Autos, darunter über 450.000 Pkw, die für den Konkurrenten Nissan gebaut wurden, betroffen. Ob neben den vier Kleinwagen, die ausschließlich in Japan verkauft wurden, auch andere Modelle betroffen sind, soll demnächst geprüft werden, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com).

 

Jetzt kommen beim Abgasskandal, der im Herbst letzten Jahres begann, auch die Japaner ins Spiel. Beim Hersteller Mitsubishi und damit auch bei Nissan wurden Diskrepanzen zwischen den offiziellen Daten und den Messergebnissen entdeckt. Diese Manipulationen betreffen bislang nur vier Modelle, die ausschließlich in Japan verkauft wurden. Ob  es auch bei Modellen, die in Europa verkauft wurden, entsprechende Diskrepanzen gibt, soll demnächst geprüft werden.

 

Autokäufer, die sich über die Folgen und ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren wollen, sollten sich schnell an einen fachkundigen Anwalt wenden, so Rechtsanwältin Sabrina Kirchner von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte: „Immer mehr Käufer der betroffenen Marken wollen nun ihre Rechte geltend machen. Die Möglichkeiten reichen von Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Wir können davon ausgehen, dass die Zahl der Hersteller, die manipuliert haben, nicht abnehmen wird.“

 

Höherer Verbrauch nach der Umrüstung

 

In Amerika scheint sich der VW-Konzert auf einen Vergleich eingelassen zu haben. Laut einem Zeitungsbericht, so die „Welt“, soll jeder betroffene Kunde in den USA 5.000 Dollar Entschädigung und die kostenlose Umrüstung bekommen. In Deutschland stellen sich aber viele Kunden die Frage, ob für sie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht sinnvoller ist. „So wie sich die Sachlage darstellt, geht mit einer Umrüstung auch ein höherer Verbrauch oder eine geringere Motorleistung einher“, sagt Rechtsanwältin Sabrina Kirchner. „Wer also ein Fahrzeug  wegen der angegebenen Leistung und der Verbrauchswerte gekauft hat, die jedoch auch nach der Umrüstung nicht erfüllt werden können“, so Kirchner, „hat damit ein Recht auf Rückabwicklung.“

 

Kurseinbruch bei Mitsubishi

 

Der Abgasskandal betrifft nicht nur die japanischen Fahrzeugkäufer, sondern auch die Aktionäre. Wer demnach Geld in einen der Konzerne investiert hat und mit den Kurseinbrüchen wegen der manipulierten Werte nun auch Verluste tragen muss, sollte ebenfalls prüfen lassen, in wie weit für ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Anfragen können auch gern per Mail an: abgasskandal(at)pwb-law.com gerichtet werden.