02.03.2012 - Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort: KanAm Grundinvest-Fonds wird aufgelöst

Jena, 2. März 2012. Der 6,3 Milliarden Euro schwere offene Immobilienfonds Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm (Frankfurt a. M.) wird nun doch aufgelöst. Eine Wiedereröffnung am 5. Mai 2012 wird es trotz Immobilienverkäufen nicht geben, so die Verantwortlichen von KanAm am vergangenen Mittwoch (29. Februar 2012) gegenüber den Medien.

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland weitet sich aus. Das aktuelle Opfer ist der Grundinvest Fonds der KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH. Eine nachhaltige Wiedereröffnung des Fonds könne nicht gewährleistet werden, da man nicht wisse, wie viele Anleger dann ihre Anteile verkaufen würden. Um die Liquidität zu erhöhen hatte KanAm seit der Aussetzung des Fonds circa ein Drittel des Portfolios zum Verkauf gestellt. Der Verkauf von Objekten in den USA, Kanada und Europa hätten bereits eine Milliarde Euro gebracht. Die Fondsherausgeber wollen den rund 100.000 Anlegern zunächst 200 Millionen Euro auszahlen, weitere Zahlungen sind vom Verkauf der Immobilien abhängig.

Drum prüfe, wer sich bindet.

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) in Jena, die sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert hat, rät Anlegern ihre Anteile prüfen zu lassen. Der Inhaber der Kanzlei Philipp Wolfgang Beyer: „Es ist in solchen Fällen immer ratsam, mögliche Schadenersatzansprüche gegen die herausgebende Gesellschaft prüfen zu lassen.“ Schadenersatzansprüche könnten möglicherweise gegen den Initiator, den Berater oder die Beratungsgesellschaft geltend gemacht werden. „Auch in Sachen Prospekthaftung gibt es noch immer Informationsdefizite“, sagt Rechtsanwalt Beyer. „Ein Prospekt ist nicht nur dann unrichtig oder unvollständig, wenn Angaben fehlerhaft oder lückenhaft sind. Wenn der Verkaufsprospekt im Hinblick auf Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens einen Gesamteindruck erzeugt, der sich dann nicht bestätigt, kann dies auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.“

Die Galgenfrist für weitere OIF (offene Immobilienfonds) läuft.

Für KanAm war es nicht der erste „eingefrorene Fonds“, der aufgelöst wird. Schon vor dem Grundinvest-Fonds wurde der US-Grundinvest im April 2011 aufgelöst. Die Krise der OIF in Deutschland hält an. Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte: „Noch in diesem Jahr wird sich die Frage nach Wiedereröffnung oder Auflösung für zwei weitere offene Immobilienfonds stellen: Für den SEB ImmoInvest und den CS Euroreal.“

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung: 03641 35 35 08