12.03.2012 - Angst und Schmerzen im Hundesalon: Kein Schmerzensgeld für „Bello“

Jena, 12. März 2012. Hunden, wie auch allen anderen Tieren, steht kein Schmerzensgeld zu. Auf diese tierisch rechtliche Tatsache weist die Kanzlei PWB Rechtsanwälte in Jena hin. Ein Hund, der z. B. Ängste bei der Fellpflege im Hundesalon erleiden oder Schmerzen beim Krallenschneiden ertragen muss, hat keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, Herrchen natürlich auch nicht.

So entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem sehr illustren Prozess (Urteil v. 18.08.2011 – IV R 5/09). Im deutschen Zivilrecht ist das Leiden von Tieren nicht vorgesehen und diesem auch wesensfremd, so steht es in den Entscheidungsgründen.

Der oben genannte Fall beginnt zunächst mit einer Schadenersatzforderung eines Hundesalon-Betreibers. Der Neufundländer eines Hundehalters nutzte die Wartezeit im Salon, um dort fünf nagelneue Hundedecken auf hundübliche Weise als sein Revier zu markieren. Der Salonbetreiber klagte auf Schadenersatz, der Hundehalter hielt allerdings ein erhebliches Mitverschulden des Hundesalon-Besitzers entgegen. Ob den Neufundländer nun ein schlechtes Gewissen plagte, oder er sich von den verbalen Attacken des Salonbetreibers beleidigt fühlte, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Sein Herrchen aber klagte nun gegen den Salonbesitzer und wollte Schmerzensgeldansprüche seines Hundes geltend machen.

Dass sich der Salonbetreiber durch das Auslegen der fabrikneuen Hundedecken mitschuldig gemacht hat, sah das Gericht als gegeben. Deshalb kürzten die Richter seine Forderung um ein Viertel. Die Widerklage in Sachen Schmerzensgeld für den Hund dagegen wurde abgewiesen. Nicht ganz schlüssig erscheinen mag dem geneigten Leser, welche Art von Schmerzen der Hund beim „markieren“ erlitten haben möchte.