18.06.2012 - Besserer Schutz vor Falschberatung: Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz.

Jena, 18. Juni 2012. Zum 1. November 2012 tritt der § 34d des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Kraft. Damit sollen, so die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com), Anleger besser vor Falschberatung geschützt werden.

Wer als Anlageberater auf die Qualität der Anlage Einfluss nehmen kann, muss in Zukunft bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dies schreibt der neue Paragraf 34d des Werbpapierhandelsgesetzes ab 1. November 2012 vor. Mit diesem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz werde der Schutz der Anleger vor Falschberatung deutlich verbessert. „Bei diesen Mindestanforderungen“, so Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, „handelt es sich um besondere Sachkundeanforderungen. Außerdem sollen auch bestimmte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter gestellt werden.“

Mitarbeiter- und Beschwerderegister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

Die BaFin wird zeitgleich eine Datenbank einführen, in der die einzelnen Mitarbeiter und weitere aufsichtsrelevante Informationen, wie z. B. die Beschwerdezahl gegen den Mitarbeiter, verwaltet werden. Damit will sich die BaFin zum einen eine neue Erkenntnisquelle für die Aufsicht schaffen, zum anderen soll die Registrierung auch mehr Bewusstsein für die sichere Auswahl der Mitarbeiter und deren Verantwortung schaffen. Die BaFin geht sogar soweit, Verstöße gegen diese Vorschrift mit Verwarnungen, Bußgeldverfahren sowie im schlimmsten Fall auch befristeten Beschäftigungsverboten für Mitarbeiter zu ahnden. „Das bedeutet“, so Beyer, „dass z. B. eine Bank verwarnt werden kann, wenn sich herausstellt, dass ein nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter entsprechende Anlagegeschäfte getätigt hat.“ Die neuen Regelungen sollen der Aufsichtsbehörde BaFin helfen, die Praxis der Anlageberatung risikoorientiert und vertieft analysieren zu können. „Ich hoffe, dass dies langfristig dazu führen wird, dass man in Deutschland nicht mehr quasi über Nacht Anlagebrater werden kann“, meint Kanzleiinhaber Beyer.