15.08.2014 - PWB in CHECK

15. August 2014. In der CHECK-Ausgabe 1/14 von Stephan Appel, die sich mit dem Thema „Wie können Vermittler in Zukunft konfliktfrei verkaufen?“ wird Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer mit einem ausführlichen Statement zitiert:

 „Besondere Aufklärungspflichten bestehen in Anlagemodellen wie Unternehmensbeteiligungen, Immobilienfonds, Immobilien, Medienfonds, Schiffsfonds etc. Der potenzielle Anleger muss durch die Aufklärung des Anlageberaters bzw. Anlagevermittlers in die Lage versetzt werden, dass er selbst Risiko und Tragweite seiner Entscheidung erkennt oder ersehen kann. Bei einem neu gegründeten Unternehmen ist der Anleger beispielsweise auf die fehlende Marktetabliertheit hinzuweisen, dass das Risiko des Totalverlustes der Anlage enorm hoch sein kann“ „… beispielsweise, ob ein angemessenes Verhältnis von Risiken und Ertragschancen besteht und die Haftung des Anlegers auf die Einlage beschränkt ist.“

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