18.02.2005 - Venturion:

Müssen Venturion-Anleger ihr Investment komplett abschreiben?

Die Show von Ex-Venturion AG-Chef Alfred Eggendorf und seiner ehemaligen Vorstandskollegen Toralf Fischer, Ralf Henrich sowie Karsten Baschin endete bekanntlich längst vor dem Insolvenzgericht (vgl. zuletzt "k-mi" 49/04). Doch verlieren mit dieser Pleite auch die rd. 14.000 Anleger ihre komplette Einlage? Bis zum 28. Februar 2005 müssen sie ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin RAin Dr. Petra Morck/Kanzlei Axel Morck & Partner GbR/Dortmund anmelden.

Hoffnung, dass Geschädigte nicht leer ausgehen, verbreitet Kapitalanleger-Schutzanwalt Andrè Gerhard Morgenstern von PWB Rechtsanwälte/Jena, der 300 Geschädigte mit einer Schadensumme von 3,5 Mio. Euro berät: "Wir werden die Vorstandsmitglieder der betroffenen Unternehmen und die Wirtschaftsprüfer, welche die Verschmelzungen begleitet haben, auf Schadenersatz i. H. v. mehreren Millionen Euro in Anspruch nehmen. Unser Anspruch stützt sich in erster Linie auf die Prospekthaftung nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz. Bei der Venturion AG, wie auch der Makroplan und Conrenta AG, finden sich an unterschiedlichen Stellen mehrere Fehler. Unser Schadenersatzanspruch umfasst die eingezahlten Gelder und die Depotgebühren, nicht aber entgangene Gewinne der Anleger."

Venturion ist pleite, also von wem soll nach was zu holen sein?

RA Morgenstern ist der Ansicht, dass die Vorstände der Venturion AG, als Lenker eines Unternehmens der Finanzberatungsbranche, dazu verpflichtet gewesen waren, eine Directors- und Officers-Versicherung abzuschließen, die für Haftpflichtfälle von Vorständen und Aufsichtsräten eintritt. Wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, so droht den damaligen Führungskräften, dass sie jetzt mit ihrem privaten Vermögen für den Schaden geradestehen müssen. Ob diese über nennenswerte Vermögenswerte verfügen, ist angesichts üppiger Vorstandsgehalts-Ausschüttungen von 480.000 bzw. 650.000 Euro in den beiden zurückliegenden Geschäftsjahren nicht unwahrscheinlich, falls die Herren privat besser haushalten konnten und von Geld-Transfers auf Nimmerwiedersehen-Konten abgesehen haben.

Als potentielle Haftungs-Gegner stuft RA Morgenstern auch die Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein, denen die Jahresverluste der Aktiengesellschaft von rd. 2 Mio. Euro in 2002 und von über 9 Mio. Euro in 2003 nicht verborgen geblieben sein dürften. Was auch für die Vorgängergesellschaften der Venturion AG gelten dürfte, denen sie einen Firmenwert von je 28 Mio. Euro zubilligten, obwohl mit dem jeweiligen Grundkapital der beiden Gesellschaften von 1,75 Mio. Euro nur ein absoluter Mini-Wert entgegenstand. "Demzufolge war auch der im Handelsregister eingetragene Firmenwert der Venturion AG eine bloße Luftnummer", so RA Morgenstern. Den mit rd. 30 Mio. Euro geschädigten Anlegern, die den Verführungen der Venturion-Strippenzieher erlagen und die frühzeitigen Warnmeldungen von "k-mi sowie unserer Kollegen des "versicherungstip" in den Wind schlugen (vgl. "k-mi 29/04), bleibt nun zumindest der Strohhalm über den Klageweg, um von dem einen oder anderen Haftungsgegner noch was zurückzuerhalten.

Quelle: kapital-markt intern vom 18.02.2005, Ausgabe-Nr. 07/05