23.06.2005 - Phoenix – Forderung gegen Firmengründer

RA Udo Brinkmöller, Kanzlei Jens Graf/Düsseldorf, sowie RAin Nadja Kaiser/PWB Rechtsanwälte Jena weisen Phoenix-Anleger darauf hin, dass diese nur noch bis zum 01.07.2005 ihre Forderungen gegen den Nachlass des verstorbenen Firmengründers Dieter Breitkreuz beim AG/Nachlassgericht Frankfurt/M. geltend machen können (Az. 501 VI 463/04).

Da kein „Anwaltszwang“ besteht, reicht die Angabe von Az., Gegenstand und Grund der Forderung. Gleichzeitig kritisieren Brinkmöller und Kaiser nebulöse Pressemitteilungen anderer Anwaltskanzleien in dieser Fristsache. Ob es aber etwas zu „erben“ geben wird, hängt u. a. vom Vorgehen des Insolvenzverwalters Frank Schmitt (www.schubra.de) ab, der ohnehin für den 01.07. eine mit Spannung erwartete PK i. S. Phoenix angekündigt hat.

 

Quelle: kapital-markt intern vom 23.06.2005, Ausgabe-Nr. 25/2005