01.06.2005 - Vermögensverwaltung FBM Anleger Abzocke mit absurdem Gebührentrick
Anleger, die ihr Geld lieber diskret für sich arbeiten lassen wollen, finden in der Schweiz ein scheinbar verlockendes Angebot: Einem „flexiblen Aufbauplan” folgend, können deutsche Kunden ihr Geld bei der FBM Vermögensveraltung AG in Zürich anlegen - ganz bequem an der Steuer vorbei.
Als Zahlungsziel werden meist nicht unter 100.000 Schweizer Franken (CHF) vereinbart. Wann und in welcher Zeit man das Geld tatsächlich einzahlt, entscheidet der Kunde. „Dass der Fiskus solchen Anlegern auf die Spur kommt, ist eher unwahrscheinlich”, weiß Andre Gerhard Morgenstern von PWB Rechtsanwälte aus Jena. Schließlich vermeidet die Schweizer Firma nach Morgensterns Auffassung so lästigen Papierkram wie Verträge oder Kontoauszüge. Für diese „Diskretion” verlangt FBM allerdings eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1.600 CHF, die jährlichen Gebühren halten sich mit höchstens 0,35 % der Anlagesumme im Rahmen. Soweit die Theorie.
FBM-Kunden berichten allerdings von ganz anderen Erfahrungen. Viele zahlen zunächst erstmal einen kleineren Betrag ein – beispielsweise 10.000 CHF – und stellen hinterher fest, dass 7.000 CHF als Provision abgezogen wurden. „Fast der ganze Betrag wird als Gebühr einbehalten”, klärt die Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler von der Kanzlei Mattil & Kollegen auf. „Damit entstehen den Kunden absurd hohe Kosten.” Anlegeranwalt Morgen?stern verrät, wie der Trick funktioniert: „Die vereinbarte Provision von 7 Prozent bezieht sich erstaunlicherweise nicht auf den jeweils eingezahlten Betrag, sondern auf die komplette Summe, die laut Vereinbarung irgendwann einmal eingezahlt werden soll.”
Die Absurdität geht noch weiter: Die Jenaer Kanzlei besitzt Hinweise darauf, dass Kundengelder in Wirklichkeit gar nicht angelegt werden. So erhielt einer von Morgensterns Mandanten kürzlich unangemeldeten Besuch. Dieser stellte sich vor als einer von sechs Vermögensberatern, die von der Schweizer Finanzaufsicht beauftragt worden seien. Er wolle FBM-Geschädigten in Deutschland helfen und verlangte dafür 2.000 Euro. „Da er jede Einzelheit der internen Gepflogenheiten kannte, gehen wir davon aus, dass es sich um einen früheren Vermittler handelt”, sagt Morgenstern. Dabei soll das Anlegergeld bei FBM angeblich nur zwischen drei so genannten „Löwenfonds” hin- und her geschoben werden. Morgenstern: „Da offensichtlich bei jeder Transaktion aberwitzig hohe Gebühren abgerechnet werden, vermindert sich natürlich rasch der Gesamtbetrag dieser Fonds. Sobald kein Geld mehr da ist, wird der Kunde angeblich nachschusspflichtig, soll also auf einen Schlag die vereinbarte Restsumme überweisen, was jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.”
Dabei hatten Fachmagazine wie FINANZtest bereits vor drei Jahren vor „absurd hohen Kosten” bei FBM gewarnt, und das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtete 2003 über Kundenfang, bei dem es „nicht immer mit rechten Dingen” zugehe. Und der Branchendienst „kapital markt-intern” schrieb kürzlich erst, „dass von der Ersteinlage nur ein lächerlicher Rest übrig blieb, der die schön gerechneten Anlagebeispiele als glasklare Anlegertäuschung entlarvte”
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Quelle: Money Specialist, Ausgabe-Nr. 3/2005