01.06.2005 - Vermögensverwaltung FBM Anleger Abzocke mit absurdem Gebührentrick

Anleger, die ihr Geld lieber diskret für sich arbeiten lassen wollen, finden in der Schweiz ein scheinbar verlockendes Angebot: Einem „flexiblen Aufbauplan” folgend, können deutsche Kunden ihr Geld bei der FBM Vermögensveraltung AG in Zürich anlegen - ganz bequem an der Steuer vorbei.

Als Zahlungsziel werden meist nicht unter 100.000 Schweizer Franken (CHF) vereinbart. Wann und in wel­cher Zeit man das Geld tatsächlich einzahlt, entscheidet der Kunde. „Dass der Fiskus solchen Anlegern auf die Spur kommt, ist eher unwahr­scheinlich”, weiß Andre Gerhard Mor­genstern von PWB Rechtsanwälte aus Jena. Schließlich vermeidet die Schweizer Firma nach Morgensterns Auffassung so lästigen Papierkram wie Verträge oder Kontoauszüge. Für diese „Diskretion” verlangt FBM aller­dings eine einmalige Bearbeitungsge­bühr von 1.600 CHF, die jährlichen Ge­bühren halten sich mit höchstens 0,35 % der Anlagesumme im Rah­men. Soweit die Theorie. 

FBM-Kunden berichten allerdings von ganz anderen Erfahrungen. Viele zah­len zunächst erstmal einen kleineren Betrag ein – beispielsweise 10.000 CHF – und stellen hinterher fest, dass 7.000 CHF als Provision abgezogen wurden. „Fast der ganze Betrag wird als Gebühr einbehalten”, klärt die Münchner Rechtsanwältin Tanja Celler von der Kanzlei Mattil & Kollegen auf. „Damit entstehen den Kunden absurd hohe Kosten.” Anlegeranwalt Morgen?stern verrät, wie der Trick funktioniert: „Die vereinbarte Provision von 7 Pro­zent bezieht sich erstaunlicherweise nicht auf den jeweils eingezahlten Be­trag, sondern auf die komplette Sum­me, die laut Vereinbarung irgendwann einmal eingezahlt werden soll.” 

Die Absurdität geht noch weiter: Die Jenaer Kanzlei besitzt Hinweise darauf, dass Kundengelder in Wirklichkeit gar nicht angelegt werden. So erhielt einer von Morgensterns Mandanten kürzlich unangemeldeten Besuch. Dieser stellte sich vor als einer von sechs Vermögensberatern, die von der Schweizer Finanzaufsicht beauf­tragt worden seien. Er wolle FBM-Ge­schädigten in Deutschland helfen und verlangte dafür 2.000 Euro. „Da er jede Einzelheit der internen Gepflogen­heiten kannte, gehen wir davon aus, dass es sich um einen früheren Ver­mittler handelt”, sagt Morgenstern. Dabei soll das Anlegergeld bei FBM angeblich nur zwischen drei so ge­nannten „Löwenfonds” hin- und her geschoben werden. Morgenstern: „Da offensichtlich bei jeder Transaktion aberwitzig hohe Gebühren abgerech­net werden, vermindert sich natürlich rasch der Gesamtbetrag dieser Fonds. Sobald kein Geld mehr da ist, wird der Kunde angeblich nachschusspflichtig, soll also auf einen Schlag die verein­barte Restsumme überweisen, was jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.” 

Dabei hatten Fachmagazine wie FI­NANZtest bereits vor drei Jahren vor „absurd hohen Kosten” bei FBM ge­warnt, und das ZDF-Wirtschaftsmaga­zin WISO berichtete 2003 über Kun­denfang, bei dem es „nicht immer mit rechten Dingen” zugehe. Und der Branchendienst „kapital markt-in­tern” schrieb kürzlich erst, „dass von der Ersteinlage nur ein lächerlicher Rest übrig blieb, der die schön gerech­neten Anlagebeispiele als glasklare Anlegertäuschung entlarvte”
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Quelle: Money Specialist, Ausgabe-Nr. 3/2005