03.10.2005 - Verdacht auf Anlagebetrug bei VIP Medienfonds

Die VIP Medienfonds 3 und 4, die als Steuersparmodell verkauft wurden, geraten immer mehr ins Zwielicht. Die Initiatoren der Fonds sollen im Verkaufsprospekt die Anleger über die steuerlichen Risiken der Anlage getäuscht haben. Zwar hatten die VIP-Initiatoren in einer Stellungnahme betont, an den Vorwürfen sei nichts dran. Die Anwälte der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena halten jedoch den Vorwurf der Anlegertäuschung aufrecht.

„In Frage steht vor allem die Garantiestruktur der beiden Medienfonds Nummer 3 und 4 sowie und die Anerkennung des gesamten steuerlichen Konzepts”, sagt Rechtsanwalt Holm Hartwig von PWB. Zudem soll der Verkaufsprospekt mit geschönten Angaben Anleger geworben haben. „Ob die Investoren die versprochenen Steuervorteile in Zukunft noch geltend machen können oder für die Vergangenheit eventuell zurückerstatten müssen, steht in den Sternen”, so Hartwig. Denn dafür hätten die Anleger Mitunternehmer sein müssen, was nach Ansicht der PWB-Anwälte nicht immer der Fall war.

Anleger hatten keinen entscheidenden Einfluss auf Fonds-Konzeption 

Die Anleger hätten keinen entscheidenden Einfluss auf die Konzeption des Fonds gehabt, da diese von den Initiatoren vorgegeben war und in den Gesellschafterversammlungen nur formal abgenickt wurde. Insofern hatten die Anleger nach Ansicht Hartwigs nicht die von den Finanzbehörden geforderte Mitunternehmerstellung. „Ohne diese gibt es aber keine steuerlichen Verluste und somit keine Steuerersparnis”, so Hartwig. Genau zu diesem Zweck aber hätten sich die meisten Anleger beteiligt, schließlich habe der Prospekt mit Bankgarantien geworben. „Damit erschien die Anlage auch noch als sicher”, erklärt Hartwig.

 Bis vor kurzem noch waren Medienfonds eine beliebte Investition: Bereits im ersten Jahr konnte häufig ein Großteil der Anlage als steuerlicher Verlust abgeschrieben werden. Diese Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen und so der Steuerprogression ein Schnippchen zu schlagen, funktionierte lange Zeit. „Mittlerweile jedoch haben die Finanzbehörden bemerkt”, so Hartwig, „dass ihnen gerade durch Medienfonds riesige Beträge entgehen, und beobachten diese Anlageform mit immer wachsamerem Auge.”

 Schadensersatzansprüche geltend machen

Auch der Fonds Mediastream IV, der 2003 aufgelegt wurde, habe eine enorme Steuerersparnis versprochen. „Der Prospekt hatte nicht nur mit einer 135-prozentigen Verlustzuweisung geworben, sondern auch damit, dass das Fondskonzept mit den Finanzbehörden abgestimmt sei”, so Hartwig. So hätten 4700 Anleger 231 Millionen Euro in den Filmfonds investiert, der hauptsächlich US-amerikanische Filmproduktionen vermarktete. „Die Anleger fielen aus allen Wolken, als sie ihre Steuerbescheide für das Jahr 2003 erhielten”, blickt Hartwig zurück, „das zuständige Finanzamt München III hatte die umfangreich in Aussicht gestellten Steuervergünstigungen im Nachhinein nicht anerkannt und damit die ganze Anlage sabotiert.”

 Aus Verbrauchersicht könne er als Anwalt den Anlegern nur raten, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren geltend zu machen. Denn sie seien mit offensichtlich falschen Versprechen gelockt worden.

 Quelle: FONDS professionell vom 03.10.2005

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