12.12.2005 - In die eigene Tasche gewirtschaftet

Beim Betrug im Zusammenhang mit den hoch spekulativen DABAG-Fonds sind wahrscheinlich mehr als 16.000 Kleinanleger um ihr Geldgebracht worden.

Laut Prospekt sollte es in angeblich lukrative Private Equity Fonds gesteckt werden und bei jungen, forschungsintensiven Biotechnik-, Medizin- und Computertechnikfirmen als Venture Capital arbeiten. Der Anlageprospekt versprach enorme Wertsteigerungen.

Wie erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster ergeben haben, investierten die Initiatoren ihnen anvertraute Kapital jedoch nicht: Sie sollen es schlicht in die eigene Tasche gesteckt haben, so der Vorwurf betroffener Kleinanleger. Die Staatsanwaltschaft ließ jetzt elf Firmen, fünf Wohnungen und ein Steuerbüro durchsuchen und stellte dabei umfangreiches Beweismaterial sicher. Drei 45 bis 48 Jahre alte Männer stehen im Verdacht, die Fonds angelegt und bundesweit dafür um Kunden geworben zu haben. Durch den Betrug soll ein Schaden zwischen sechs und acht Millionen Euro entstanden sein.

Anlegeranwälte gehen davon aus, dass auch Vermittler in die Machenschaften verwickelt sind. Diese wären gesetzlich verpflichtet gewesen, ihre Kunden umfassend zu beraten, gerade was die Risiken angeht. So hatte das Branchenmagazin kapital-markt intern (k-mi) bereits 2003 vor dieser Anlage gewarnt. „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht.“

Spezialisierte Anwälte wie Mattil & Kollegen in München und PWB Rechtsanwälte Jena raten immer wieder, sich zuerst gründlich über Anbieter und Produkt zu informieren, bevor man sein Geld investiert. „Vorsicht ist übrigens auch bei Hilfsangeboten von Nicht-Anwälten angebracht, die keine Rechtsberatung anbieten dürfen und Betroffenen das Fell jetzt zum zweiten Mal über die Ohren ziehen wollen“, warnt Philipp Wolfgang Beyer von PWB Rechtsanwälte Jena. Die Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen und PWB vertreten und beraten gebündelt geschädigte DABAG-Anleger, um gegebenenfalls Sammelklagen vorzubereiten.

 

Quelle: visavis.de vom 12.12.2005

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