20.09.2006 - SMP-Insolvenzverfahren

Forderungen endlich anerkannt

(JENA, 15.09.2006) Nachdem der Insolvenzverwalter die Revision gegen die Urteile des OLG Bamberg zurückgenommen hat, werden diese nun rechtskräftig. Geschädigte Anleger aus der spektakulären Pleite des Finanzdienstleisters SMP haben jetzt die Chance, ihr Geld zumindest teilweise wiederzusehen.

Nachdem der SMP-Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler in zwei Musterverfahren die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen hat, sind zwei wichtige Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg in Kraft getreten (Aktenzeichen 8 U 75/04 und 8 U 77/04).

Wie der Insolvenzverwalter auf Anfrage von PWB Rechtsanwälte Jena mitteilte, werden somit auch die Schadensersatzforderungen der Anleger anerkannt. Die gute Nachricht betrifft alle, die nach dem 01.01.2001 SMP-Genussrechte gezeichnet und Schadensersatzansprüche angemeldet haben. Denn seit diesem Zeitpunkt hatte SMP seine Kunden mit falschen Zahlen geködert. Die einzelnen Ansprüche müssten zwar noch geprüft werden, grundsätzlich sei jedoch von einer Anerkennung der Forderungen (im Range des § 38 InsO) auszugehen.

Anleger haben nun Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlagen aus der Insolvenzmasse, und zwar - was neu ist - im selben Rang wie die übrigen SMP-Gläubiger. Nach bisherigem Stand wären vor den Genussrechts-Zeichnern erst die übrigen Gläubiger berücksichtigt worden. Das OLG billigte der Anleger-Gruppe jedoch einen höheren Insolvenzrang zu.

"Welche Quote für den Einzelnen herauskommt, hoffen wir nach dem Prüfungstermin am 27.09.2006 genauer beantworten zu können", sagt Anlegeranwalt Torsten Geißler von PWB. Da noch bis Jahresende Ansprüche angemeldet werden können, kann sich diese Quote möglicherweise wieder etwas verringern. Inwieweit auch Inhaber von Altansprüchen (Zeichnungen vor dem 01.01.2001) profitieren können, soll anhand eines "Musterverfahrens" geklärt werden. Damit die Ansprüche der Anleger, die vor dem 01.01.2001 zeichneten, nicht verjähren, sollten die Anleger die Schadensersatzansprüche als solche im Range des § 38 InsO beim Insolvenzverwalter bis Ende des Jahres anmelden.

"Auf jeden Fall bedeutet das Einlenken des Insolvenzverwalters einen Riesenerfolg für die betroffenen Anleger, da nun begründete Aussicht auf Befriedigung ihrer Forderung besteht", so Geißler.

"PWB Rechtsanwälte Jena ist wirtschafts-, verbraucherschutz- und kapitalanlagerechtlich ausgerichtet und auf die Vertretung großer Klägergemeinschaften in Sammelklageverfahren spezialisiert. PWB entstand im Juni 2001, heute sind eine Reihe spezialisierter Rechtsanwälte tätig, die ihrerseits bereits entsprechende Erfahrungen etwa bei Rödl & Partner, Arthur Andersen oder Ernst & Young gesammelt haben (Zitat Der Fonds)." Laut JUVE-Handbuch empfohlene Kanzlei im Kapitalanlegerschutz.

Quelle: manager-magazin.de vom 15.09.2006