31.01.2013 - Chemnitzer Richter interessierte Wahrheit nicht

Chemnitz - Skandal am ehrwürdigen Chemnitzer Landgericht. Zivilrichter Holger K. (55) lehnte in einem Verfahren einen Zeugen ab, sagte wortwörtlich: "Die Wahrheit interessiert mich nicht." Daher wurde der unerhörte Richter selbst zum Fall für die Justiz.

Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2011, kam aber erst jetzt durch eine scharfe Rüge des Bundesverfassungsgerichts ans Tageslicht.WAS WAR GESCHEHEN? In einem Verfahren forderte ein Schweizer Aktienfonds 20 000 Euro von einer Meeranerin (65) zurück. Das Geld war der Rentnerin zuvor ausgezahlt worden. "Die Forderung ist unberechtigt", so ihr Anwalt Matthias Kilian (32) von der Kanzlei PWB. Er wollte daher einen Zeugen laden lassen, der dies beweisen soll. Doch Richter Holger K. lehnte dies ab.Dabei kam es zum Eklat: "Sie sind doch der Wahrheitsfindung verpflichtet", so der Anwalt im Prozess. Daraufhin der Richter: "Die Wahrheit interessiert mich nicht." Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen Holger K.Unglaublich: Obwohl Holger K. die Aussage bestätigte, gaben ihm das Chemnitzer Landgericht und das übergeordnete Oberlandesgericht Dresden sogar noch Rückendeckung, lehnten einen Befangenheitsantrag ab. Erst das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2BvR1750/12) setzte dem Treiben ein Ende. Die obersten Gesetzeshüter urteilten scharf (siehe Ausriss): Den abgelehnten Richter interessierten nach seiner Aussage weder Wahrheit noch Gerechtigkeit, es sei dem Kläger nicht zumutbar, sich in dessen Willkür zu begeben.Und auch das Chemnitzer Landgericht und Oberlandesgericht in Dresden werden von den Verfassungsrichtern zurechtgewiesen: Sie hätten die Tragweite verkannt, ihre Entscheidung sei willkürlich und verletze das Grundrecht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.Richter K. will sich trotz mehrfacher Nachfrage zum Urteil nicht äußern. Laut Landgericht steht er zu seiner Äußerung, fühlt sich jedoch missverstanden.Das sächsische Justizministerium zu BILD: "Wir werden die gerichtliche Entscheidung nicht bewerten", so Sprecherin Birgit Eßer-Schneider (46). "Derzeit läuft eine dienstrechtliche Prüfung. Dabei wird festzustellen sein, ob der Richter Dienstpflichten verletzt hat."

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