Mehr über Securenta AG - Göttinger Gruppe

Die Securenta AG wurde im Jahre 1986 u. a. von Dr. Horst S. Werner und dem Diplom-Kaufmann Erwin Zacharias gegründet. Im Jahre 1987 haben beide ihr Vertriebskonzept für das Anlagemodell der atypisch stillen Beteiligungen gestartet.

Auf Wunsch von Herrn Dr. Werner weisen wir auf folgendes hin:
" Dr. Horst S. Werner ist bereits am 5. Juni 1990 durch Niederlegung aller Ämter und Mandate aus der Securenta ausgetreten."

Das Modell wurde später als „persönlicher Sachwertplan“ und ab 1994 als „Pensionssparplan“ verkauft. Die atypisch stillen Beteiligungen sind von der Göttinger Gruppe als Altersvorsorge angeboten worden. Das Steuersparmodell für den „kleinen Mann“ hat sich in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Verkaufsschlager entwickelt. Weil das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen hinter dem System der Göttinger Gruppe ein betrügerisches Schneeballsystem vermutete, ist im Laufe des Jahrs 2000 ein Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlageuntreue und –betruges durch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Braunschweig gegen die Verantwortlichen der Göttinger Gruppe eingeleitet worden. Mit der Begründung, dass das Betreiben eines modifizierten Schneeballsystems nicht strafbar sei, hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren im Jahr 2002 eingestellt. Wegen weiterer Strafanzeigen und des inzwischen gestellten Insolvenzantrages ermittelt sie erneut seit Juni 2007 gegen die Hauptverantwortlichen der Göttinger Gruppe wegen des Verdachtes auf Insolvenzverschleppung, Betrug und Kapitalanlagebetrug. Etwa 90 000 Geschädigte der Göttinger Gruppe Finanzholding müssen inzwischen mit einem Teilverlust ihrer Einlage rechnen. Über 1700 Anleger haben sämtliche früheren Vorstandsmitglieder inzwischen auf Schadenersatz verklagt. Das Amtsgericht Göttingen hat am 14. Juni 2007 über das Vermögen der Securenta AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger haben etwa 1,5 Milliarden Euro bei den verschiedenen Gesellschaften der Göttinger Gruppe eingezahlt.

Im Insolvenzverfahren ist mit einer Quote für die Insolvenzgläubiger zu rechnen, die ihre Forderungen anwaltlich angemeldet haben.