Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen/Hohenwiel, wurde am 2. August 2006 geschlossen.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hat am 14. September 2006 den Entschädigungsfall festgestellt.

Lesen Sie hier der Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 1. November 2006:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des/der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltungsgesellschaft Reithinger mbH, vertr. d.d. GF Jens Ove Stier und Arno Wascheck, Freiheitstr. 35, 78224 Singen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2006, um 9.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter (§27, 56 InsO) wird ernannt: Rechtsanwalt Heinrich Müller-Feyen, Thiereckstr. 2/1 am Dom, 80331 München

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.01.2007 unter Beachtung des §174 InsO beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt H. Müller-Feyen, c/o Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Freiheitstr. 35, 78224 Singen, anzumelden. 
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter innerhalb der oben genannten Frist mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Donnerstag, den 01. Februar 2007, 09.00 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) in der Halle A2 der Messe Friedrichshafen, Neue Messe, 88046 Friedrichshafen (Zugang über Foyer West, Parkmöglichkeit auf Parkplatz West, www.messe-friedrichshafen.de) .

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung/Beibehaltung eines Gläubigerausschusses den Fortgang des Verfahrens (§157 InsO) die in den §66 Abs. 3 (Zwischenrechnungslegung des Verwalters), §149 (Bestimmung der Hinterlegungsstelle), §159 bis §163 InsO (Verwertung der Masse) bezeichneten Angelegenheiten Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Donnerstag, den 26. April 2007, 10.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Konstanz, 78462 Konstanz, Hauptgebäude, Untere Laube 12, 1. OG, Saal 107.

Röding
Richterin im Amtsgericht