09.04.2015 - Amtsgericht Schönebeck: Allianz Lebens-Versicherung zur Rückabwicklung wegen unzureichender Verbraucherinformationen verurteilt

Das Amtsgericht Schönebeck, Sachsen-Anhalt, hat die Allianz Lebens-Versicherung dazu verpflichtet, den Versicherungsvertrag eines von uns vertretenen Mandanten, rückabzuwickeln.

Das Gericht entschied: "Die Zahlungen erfolgten ohne rechtlichen Grund. Denn der Kläger hat wirksam von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, so dass der Rechtsgrund für die Zahlung der Versicherungsprämien entfallen ist."
 
Unser Mandant erhält nun nicht nur den Betrag des sog. Rückkaufswertes, sondern die gesamten eingezahlten Beträge erstattet. Die Höhe der Rückerstattung wird nach der Rechtskraft des Grundurteils vom Amtsgericht festgelegt werden. Neben den eingezahlten Beiträgen soll die Allianz auch noch eine angemessene Verzinsung bezahlen.

Zusammenfassung der Entscheidung

Das sehr sorgfältig begründete Urteil hat Auswirkungen auch für andere Versicherungsnehmer, die nach Juli 1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Die Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Versicherungsnehmer.

Laden Sie sich hier die Entscheidung des Amtsgerichts Schönebeck vom 6.März herunter.

Dateien zum Download:
Urteil_AG_Schoenebeck_6._Maerz_2014_Az._4_C_268_14.pdf (180 Kbyte)