11.09.2014 - Straßenausbaubeiträge: Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar

Mit einem Beschluss hat das Verwaltungsgerichts Weimar am 8. Juli 2014 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid über die Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags der Gemeinde Werningshausen für unseren Mandanten angeordnet.


Zusammenfassung der Entscheidung

Der Beschluss hat Auswirkungen auf weitere Verfahren in Thüringen.


Laden Sie sich hier den Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 8. Juli 2014 herunter.