20.09.2011 - Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Fall Phoenix Kapitaldienst

Urteil des BGH vom 20. September 2011, Aktenzeichen XI ZR 434/10

Jena/Karlsruhe/Berlin, 20. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu.

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