Änderungen für Privatpersonen

Für diejenigen, die bisher schon den Maximalbetrag von 17,98 Euro gezahlt hatten, ändert sich nichts. Auch wenn Ihre Familie nun einen zusätzlichen PC, ein neues Radio für die Küche oder ein anderes mobiles Endgerät kauft.
Achtung:
  • Früher mussten im Haushalt lebende Kinder, die ein eigenes Einkommen erwirtschafteten, für ihre Geräte selbst Gebühren bezahlen. Das entfällt nun.
  • Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften, die bislang ebenfalls mehrfach Gebühren bezahlen mussten, profitieren von der Neuregelung.
  • Der Beitrag, der für einen Haushalt gezahlt wird, schließt auch alle privaten Kraftfahrzeuge der Personen mit ein, die in diesem Haushalt wohnen.
Denken Sie also daran, dass Sie sich abmelden können, wenn Sie bislang als Rundfunkteilnehmer registriert sind, der neue Beitrag aber von einem anderen Bewohner bezahlt wird. Dazu genügt ein formloser Brief. Darin müssen Ihr Name und Ihre Teilnehmernummer enthalten sein. Wir empfehlen Ihnen die Teilnehmernummer desjenigen, der den Beitrag für die Wohnung bezahlt, mit anzugeben. Das Schreiben richten Sie an:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln