Änderungen für Freiberufler und Selbständige

Seit August 2011 mussten Selbstständige keine zusätzlichen Rundfunkgebühren für ihre internetfähigen PCs in Arbeitszimmern bezahlen. Das galt auch für andere Geräte wie Notebooks usw. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach etlichen Klagen von Betroffenen für Rechtsklarheit gesorgt. Obwohl auch schon die Vorinstanzen im Sinne der Kläger entschieden hatten, musste aufgrund der Revision der Rundfunkanstalten das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Nachdem Freiberufler und Selbstständige ihren Rundfunkbeitrag nun für die Wohnung zahlen müssen, fällt kein Beitrag für geschäftlich genutzte Empfangs- und Endgeräte an.

Achtung:
Haben Sie ein Fahrzeug, das Sie betrieblich nutzen, müssen Sie dafür monatlich 5,99 Euro bezahlen.