Schadenersatz für Landwirte, Händler und Großhändler

Es ist davon auszugehen, dass sich das Robert-Koch-Institut bei der Warnung vor Salat, Tomaten und Gurken fehlerhaft verhalten und deshalb schadenersatzpflichtig gemacht hat. Es hat die Maßstäbe des zuvor zitierten Stuttgarter Urteiles im Birkel-Fall nämlich nicht beachtet. Nicht nur in den Medien ist das Verhalten des RKI deshalb heftig kritisiert worden:

Nachfolgend möchte ich einige der Pressestimmen hervorheben, an denen sie selbst sehen können, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Schadenersatzleistungen und Klagen kommen wird:
 
Die „frühe Festlegung auf Gemüse als einzig wahrscheinlichen Überträger“ wird sogar innerhalb der Behörde kritisiert.
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Alexander Kekulé, Mikrobiologe an der Universität Halle-Wittenberg, im ARD-Morgenmagazin: „Sprossen waren von Anfang an einer der üblichen Verdächtigen, die man hätte schon von Anfang an verhaften können.“
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Alexander Kekulé: „Das RKI warnte vor dem Verzehr roher Tomaten, Salatgurken und Blattsalate, und zwar, insbesondere in Norddeutschland?. Da es zu diesem Zeitpunkt bereits Fälle in Hessen gab, war dies selbst für Fachleute kaum verständlich. … Ebenso unverdächtig sind ausschließlich regional vertriebene Produkte, etwa von Kleinbauern oder kleinen Biobetrieben, weil von dort keine bundesweite Ausbreitung des Keimes möglich wäre.“
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Für den Fall, dass Sie durch die rechtswidrige Warnung des RKI Umsatzeinbußen oder andere  Vermögensschäden erlitten haben, möchte ich Ihnen zusammen mit dem Prozessfinanzierer ACIVO AG anbieten, Ihren möglichen Fall zu prüfen. Sie erhalten durch den Prozessfinanzierer, die ACIVO Prozessfinanzierungs AG, mit der wir in dieser Angelegenheit eng zusammenarbeiten, eine erstberatende Prüfung Ihres Falles, deren Kosten zu 100 % von der Prozessfinanzierungsgesellschaft übernommen werden. Im Ergebnis der Prüfung werden wir, d. h. ich selbst und die Anwälte meines Teams, es Ihnen in rechtlicher Hinsicht erläutern, ob und welche Ansprüche Sie auf der Grundlage der bisher zu ähnlichen Fällen ergangenen Rechtsprechung haben, mögliche Schäden gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen.“