Eilrechtsschutz

Abmahnung und einstweilige Verfügung sind zweckmäßige scharfe Waffen im Kampf am Markt. Setzen wir sie für unsere Mandanten ein, dann sind wir in der Regel schnell erfolgreich und stoppen ihren Gegner aus. Werden die Rechtswaffen gegen Sie selbst eingesetzt, sind sie nicht nur lästig, sondern teuer und behindern Sie in Ihrer unternehmerischen Entfaltung. Allerdings: Im gewerblichen Rechtsschutz sind sie anerkanntes und notwendiges rechtliches Instrument. Um Wettbewerbsverstöße und Markenrechtsverletzungen zu verfolgen oder die Verletzung Ihrer Persönlichkeits- und Firmenrechte zu verhindern und unzulässige Wettbewerbsverstöße zuverlässig auszubremsen, setzen wir die Abmahnung und einstweilige Verfügung effizient dazu ein, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Werden Abmahnung und einstweilige Verfügung unberechtigt gegen Sie selbst eingesetzt oder als lästiges Instrument missbraucht, um Sie an Ihrer eigenen Entfaltung als Unternehmer oder Privatperson zu hindern, sind wir in der Regel dazu in der Lage, Sie erfolgreich dagegen zu verteidigen.

Unsere langjährig erfahrenen, spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie und Ihr Unternehmen umfassend, sachkundig und kompetent.