Wettbewerbsrecht

Obwohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen freien und fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern ermöglichen soll, kommt es tagtäglich zu gravierenden Verstößen, die den fairen Wettbewerb unserer Mandanten behindern. Und zwar nicht nur in der Werbung, sondern vor allem auch im allgemeinen Geschäftsverkehr. Das Wettbewerbsrecht ist deshalb mehr als einfaches Werberecht.

Wettbewerbsschädlichem Verhalten setzen wir meistens innerhalb weniger Stunden oder Tage ein Ende, indem wir abmahnen und Ihre Interessen in der Regel sehr schnell gegen renitente Gegner gerichtlich durchsetzen. Um die Rechte unserer Mandanten schneller, zielführender und effizienter durchzusetzen, arbeiten unsere Experten eng mit einem deutschen Consultingunternehmen zusammen, das auf das Litigation Management spezialisiert ist.

Gegen Wettbewerber – Ihre Konkurrenten – gehen wir i. d. R. schnell und effizient bis hin zur Abschaltung gegnerischer Websites vor. Begleitet wird unsere juristische Tätigkeit durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, die wir Ihnen über unseren langjährig erfahrenen Kooperationspartner, der zuletzt das PR-Management im Karstadt-Quelle Konzern geleitet hat, gerne in Ihren Dienst stellen.

Weil nicht jeder Rechtsverstoß wettbewerbswidrig und auch nicht jede Nachahmung unzulässig ist, prüfen und verteidigen wir Ihre eigenen Wettbewerbsstrategien gegen Ihre Mitbewerber. Werden Sie selbst abgemahnt, verteidigen wir Sie angemessen –
und in der Regel auch erfolgreich.

Die spezialisierten Anwälte unseres Wettbewerbsrechtsreferates vertreten Sie in allen wettbewerbsrechtlichen Konflikten und Streitigkeiten kompetent und durchsetzungsstark vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Zu unseren Mandanten gehören neben E-Shops, Internetagenturen auch Werbeagenturen und mittelständische Unternehmen.

Zu unseren Gegnern gehören konkurrierende Mitbewerber, gegen die wir regelmäßig bei Verstößen Verbotsverfügungen mit Buß- und Strafgeldandrohungen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro erwirkt haben. Ersatzweise konnten wir gegen die Gegner unserer Mandanten die Androhung von Ordnungshaftmaßnahmen erwirken.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung Ihrer Werbekampagnen auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
  • Ihre Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr
  • Vergleichende Werbung
  • Website Schnell- und Intensivchecks
  • Erfolgreiche Abwehr unberechtigter Angriffe
  • Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
  • Unterlassungsklagen
  • Erfolgreicher Nachahmungs- und Plagiatschutz
  • Schnelle Untersagung unlauterer Wettbewerbsmethoden Ihrer Mitbewerber und Konkurrenten“