Leistungsspektrum im Anlegerschutzrecht

Im Rahmen der Mandatsbearbeitung prüfen wir unter anderem:
  • Fehlerhafte Anlageberatung 
  • Prospekthaftung 
  • Schadenersatzforderungen (z. B. wegen Kapitalanlagebetrug) 
  • Widerruf und/oder Kündigung von Fondsanteilen 
  • Abwehr von Nachschussforderungen 
  • Widerruf von Haustürgeschäften 
  • Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen

Wir gehen vor u. a. gegen:
  • Initiatoren
  • Banken 
  • Vermittler 
  • Wirtschaftsprüfer 
  • Mittelverwendungskontrolleure 
  • Insolvenzverwalter

Wir begleiten Übernahmen von notleidenden Fonds:
Gegen die Initiatoren der Vorgängergesellschaften setzen wir Haftungsansprüche effizient durch.