Prozessfinanzierung im Fall EdW

Was bedeutet Prozessfinanzierung für Sie –
Ihre persönlichen Voraussetzungen?


Die Prozessfinanzierungsgesellschaft bestimmt im Rahmen ihres Vertrages, ob und wann sie welche Schritte gegen welchen Verantwortlichen einleitet.

Zusammengefasst: Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie sämtliche zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten und das gesamte Kostenrisiko im Falle eines Unterliegens! Führt die Rechtsverfolgung dazu, dass Geld fließt, so erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft einen angemessenen Teil als Erfolgsbeteiligung.

Ihre persönlichen Vorraussetzungen zur Erlangung der Prozessfinanzierung


Auch die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Prozessfinanzierung von unserem Prozessfinanzierungs-Partner erlangen zu können, sind denkbar einfach:

  • Sie müssen Phoenix-Geschädigter sein,
  • Sie müssen Ihre Entschädigungsansprüche bei der EdW angemeldet haben,
  • Sie müssen sich rechtzeitig mittels des beigefügten Antwortformulares zurückmelden, bevor das Kostenlimit von 20 Mio. Euro der Prozessfinanzierungsgesellschaft erschöpft ist. Nach Erschöpfung des Kostenlimits wird die Prozessfinanzierungsgesellschaft Ihnen keinen Prozessfinanzierungsvertrag mehr zusenden können. Die Chance wäre vertan.