Die EdW und die Wirtschaftskrise

Die Situation in Griechenland im August 2010 – wie Angela Merkel diese Situation auf Deutschland überträgt.

Knapp 4 Monate nach dem Griechenland-Notkredit und dem Euro-Stabilisierungspaket zeigen sich in Griechenland die Folgen der Nothilfe, die auch unsere Bundesregierung Ihnen im Zuge der Milliardenhilfen verkauft haben. Griechenland steht vor dem Chaos:

  • Die Steuereinnahmen lagen trotz Erhöhungen im Juli sogar um 7 % unter  dem Vorjahr.
  • Das Bruttoinlandsprodukt brach im Jahresvergleich um 3,5 % ein. Für das 2. Halbjahr wird ein Minus von 5 % prognostiziert.
  • Jeder 3. Jugendliche ist ohne Arbeit.
  • Für den Herbst erwarten die Gewerkschaften einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 20 %.
  • In Athen ist bereits jeder 6. Einzelhändler pleite.
  • Die Kaufhäuser melden Umsatzeinbußen von durchschnittlich 13 %.
  • Der griechische Einzelhandelsverband rechnet bis zum Jahresende mit 100.000 Insolvenzen.
  • Die staatlichen Verkehrsbetriebe fahren täglich einen Verlust von 4 Mio. Euro ein.
  • Griechische Banken bekommen auf dem Interbankenmarkt so gut wie kein Geld mehr von anderen Instituten und leihen es sich daher von der Europäischen Zentralbank. Waren es im Januar 2010 noch 50 Milliarden Euro, sind es jetzt bereits 96,2 Milliarden Euro.

In diesem Zusammenhang waren es bemerkenswerte Sätze, die Angela Merkel jüngst bei einer Abendveranstaltung der Privatbank Metzler in Frankfurt am Main aussprach. Frau Merkel hat die Auffassung der Professoren Hankel, Starbatty, Schachtschneider, Nölling und Spätmann im kleinen Kreis von Bankern bestätigt:

Ungeschönt warnte die Bundeskanzlerin vor übergroßer Staatsverschuldung und ihren Folgen.

„Es gibt das Gerücht, dass Staaten nicht pleite gehen können“,

sagte Merkel. Danach machte sie eine kurze Pause und fuhr schließlich fort:

„Dieses Gerücht stimmt nicht.“

Wir gehen davon aus, dass Frau Merkel auch trotz der öffentlichen Warnung der Wirtschaftsprofessoren es nicht so weit kommen lassen möchte. Um eine Quasi-Staatspleite in Deutschland, so wie in Griechenland, zu verhindern, bleiben der Bundesrepublik, ebenso wie jedem anderen Staat, der wirtschaftlich derart in der Klemme steckt, zwei volkswirtschaftlich gangbare Wege. Beide Wege sind riskant und können außer Kontrolle geraten.

  • Die erste Möglichkeit besteht darin, die Staatsausgaben drastisch zu drosseln. Dieses Sparverhalten hat in den meisten historischen Fällen zu einer Deflation geführt. In einer Deflation kommt es zu einer wirtschaftlichen Abwärtsspirale, in der zuerst die Verbraucher Kaufzurückhaltung zeigen und darauf hoffen, dass in dieser Folge die Preise weiter fallen. Auf Unternehmensseite führt dieses Verbraucherverhalten zu Investitionskürzungen, Entlassungen und in weiterer Folge dazu, dass die Menschen, die vorher Arbeit hatten, jetzt keine Arbeit mehr haben und deshalb weniger Geld ausgeben können. In der Folge wird weniger gekauft, es werden weniger Steuern gezahlt und der Staat muss sich Gedanken darum machen, wie er entweder noch weniger Geld ausgibt oder den Bürgern, die ohnehin schon weniger haben, noch mehr von ihrem schwer erarbeiteten Geld wegnimmt. Diesen Deflationsprozess können Sie derzeit in Griechenland beobachten: Die Geschäfte sind leer, die Menschen arbeitslos, der Staat ist fast pleite, zahlt seine Schulden bei den Bürgern und seine Rechnungen nicht mehr und wird zum Räuber. Griechenland ist dafür das Beispiel. Deutschland könnte in den nächsten Jahren folgen.
  • Die andere Möglichkeit, eine offensichtliche Staatspleite zu verhindern, besteht in einer sog. gesteuerten Inflation. Sarkastisch wird diese gesteuerte Inflation auch als „sanfte Staatspleite“ bezeichnet. Diese sanfte Staatspleite könnte dann freilich auf ihrem Rücken ausgetragen werden. In Spiegel online schreibt Henrik Müller9 dass die Staaten sich um höhere Inflationsraten bemühen sollten, um so die Staatshaushalte unauffällig zu entschulden. Solche gesteuerten Inflationen bringen jährliche Inflationsraten zwischen 15 und 20 % hervor.

Und genau im Lichte dieser beiden riskanten Möglichkeiten, einen Staatsbankrott zu verhindern, verstehen wir die Ankündigung der EdW, dass sie „voraussichtlich bis Ende Mai 2011“ die Teilentschädigungen geleistet haben „möchte“ und

  • mit einer abschließenden Entschädigung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes „warte“.
  • Legt man eine mögliche Verfahrensdauer von 5 - 7 Jahren beim Bundesgerichtshof zugrunde und geht man – wie wir – von einem möglichen Inflationsszenario aus, dann könnten Ihre Entschädigungsansprüche in dem Inflationsszenario bei einer unterstellten jährlichen Inflationsrate von 20 % bis zum Abschluss der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof entwertet11 sein. Sie würden zwar Ihr Geld von der EdW bekommen, es wäre dann aber wertlos. Der Staat hätte Ihnen ein Schnippchen geschlagen. Für den Bundesfinanzminister und damit für die EdW wäre das der ideale Weg, um sich ihrer Schulden bei Ihnen zu entledigen. Bedenken Sie: Schon jetzt mussten Sie durch die rechtswidrige Verzögerungspraxis der EdW einen Zinsschaden auf Ihren Entschädigungsanspruch in Höhe von 7,1 % pro Jahr hinnehmen.
  • Die EdW zahlt jedenfalls auf Ihre Entschädigungsleistungen vor Rechtshängigkeit einer Klage (gesetzlich festgelegt) keine Zinsen. Hinzu kommt Folgendes: Durch die rechtswidrige Entschädigungspraxis ist Ihnen nicht nur ein Zinsschaden, sondern auch ein Inflationsschaden entstanden. Die durchschnittliche Inflationsrate betrug in Deutschland von 2005 - 2010 1,7 %.13 Insgesamt ist Ihnen deshalb bereits jetzt durch die rechtswidrige Entschädigungspraxis der EdW ein Gesamtschaden in Höhe von 37 % auf die Entschädigungssumme entstanden, die Ihnen seit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH im Mai 2005 zusteht. In absoluten Zahlen bedeutet das bei einem Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro einen zusätzlichen Schaden in Höhe von 7.400 Euro.
  • Die EdW erlangt damit nach Meinung unserer Experten jährlich einen Vermögensvorteil in Höhe von 6.660.000,00 Euro auf Ihre Kosten. Unsere Experten meinen weiterhin: Sie verschleudert das Geld, das für Ihre Entschädigung zur Verfügung stehen sollte, für sinnlose Prozesse.
  • Geht man von einem Deflationsszenario aus, dann bekäme der Staat noch größere Zahlungsschwierigkeiten als das bereits jetzt der Fall ist. Die Mitgliedsunternehmen der EdW würden noch mehr als bisher versuchen, der EdW die benötigten Mittel vorzuenthalten, viele EdW-Mitgliedsunternehmen müssten in einer Deflation darüber hinaus voraussichtlich Insolvenz anmelden. Der Staat könnte die benötigten Mittel nur noch schwer oder gar nicht aufbringen. Im besten Falle würde er ein Zahlungsmoratorium auf den Weg bringen, in dessen Rahmen Sie mit Ihrer Entschädigungszahlung auf Jahrzehnte hinaus hingehalten werden könnten.
Der renommierte Management-Dienst „Malik on Management“15 drückt es in seiner Lagebeurteilung für 2010 wie folgt aus:

  • „Der erste Akt“ war der Kollaps der Finanzmärkte nach dem Zusammenbruch der Lehman Bank im September 2008 bis Ende 2009.
  • Der „zweite Akt“ war die Erholung seit Ende März 2009 bis heute.
  • Der „dritte Akt“ wird die Fortsetzung des Finanzmarktkollapses sein. Wie lange dieser dauert, wie er verläuft und wann erstmals ein robuster Boden gefunden sein wird, ist im Grundmuster gut vorhersehbar.
Obwohl wir uns – wie viele Bürger – nicht mit dem Gedanken abfinden wollen, dass auch in Deutschland die Gefahr eines Staatsbankrottes droht, können wir genau das bei derart fachkundigen Zweifeln andererseits auch nicht ausschließen. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Staat, die Regierung und die Behörden, die dem Finanzministerium untergeordnet sind, nicht nur genau dasselbe befürchten, sondern sich auf Ihre Kosten auf eine der skizzierten Möglichkeiten vorbereiten. Anders können wir es uns derzeit nicht erklären, warum sich die EdW derartig hartnäckig gegen eine Auszahlung der Entschädigungsbeträge an die geschädigten Anleger wehrt und Sie als Anleger/Anlegerin wieder und wieder vertröstet und auf eine Gerichtsentscheidung verweist, die sich noch bis zu 7 Jahre hinziehen kann.-----------------------------------------------------------------------------------------------------------[7] Offener Brief mehrerer Professoren abgedruckt inhier...[8] Quelle: Handelsblatt vom 19. August 2010 und vom 23. August 2010[11] unter hier...[12] Dies führt der Investmentspezialist Robert Rethfeld unter hier... 100306.htm an mehreren historischen Beispielen eindrucksvoll aus.[13] Eine Verfahrensdauer von 7 Jahren und einen jährlichen Inflationssatz von 20 % unterstellt, verliert Ihre Forderung, zusätzlich zur bereits erfolgten Wertminderung in den letzten 5 Jahren, effektiv aufgrund des Kaufkraftverlustes 79,03 % an Wert.[14] Dieser Durchschnittszins pro Jahr errechnet sich aus dem Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte gemäß § 288 Abs. 1 BGB wie folgt: Seit 01. Januar 2005 6,21 %, seit 01. Juli 2005 6,17 %, seit 01. Januar 2006 6,37 %, seit 01. Juli 2006 6,95 %, seit 01. Januar 2007 7,70 %, seit 01. Juli 2007 8,19 %, seit 01. Januar 2008 8,32 %, seit 01. Juli 2008 8,19 %, seit 01. Januar 2009 6,62 %, seit 01. Juli 2009 5,12 %, seit 01. Januar 2010 5,12 %, seit 01. Juli 2010 5,12 %, Durchschnitt: p. a. 7,100 %, Quelle: hier... Demzufolge haben Sie durch die rechtswidrige Entschädigungspraxis der EdW von 2005 – 2010 einen Zinsschaden von 7,100 x 5 = 35,50 % erlitten.[15] Quelle: Wirtschaftskammer Österreich-Inflationsraten unter hier...[16] Insgesamt seit 2008 mindestens 3.091.239,39 Mio. €, diese Summe entspricht etwa den jährlichen Beitragseinnahmen der EdW (!), Quelle: Bundestagsdrucksache 16/13827 vom 21.07.2009, im Internet frei abrufbar.[15]Prof. Dr. Fredmund Malik