Die Gefahren der atypischen stillen Beteiligung

25. Oktober 2013

Rechtsanwältin Sabrina Kirchner, PWB Rechtsanwälte, informiert über die Risiken und Gefahren von atypischen stillen Beteiligungen.

Anleger werden bei atypischen stillen Beteiligungen faktisch Mitunternehmen und sind prozentual am Gewinn beteiligt. Allerdings auch am Verlust. Dass stille Gesellschafter im Fall einer Insolvenz über die Einlage hinaus haftbar gemacht werden können, wird oft verschwiegen. Atypische stille Beteiligungen sind alles andere, als eine sichere Kapitalanlage.