Über 100 positive Urteile gegen die EdW wurden für Phoenix- Anleger erstritten/Auch das Verwaltungsgericht Berlin verurteilte erstmals die EdW.

Jena, 08. November 2011

Erfurt, 8. November 2010. Über 100 obsiegende Urteile(*) in 1. und 2. Instanz gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) kann nunmehr Rechtsanwalt Matthias Kilian, der innerhalb der Kanzlei PWB Rechtsanwälte die Verfahren für die geschädigten Phoenix-Anleger betreut, vorweisen.

„Wir arbeiten mit Hochdruck auch an der Abarbeitung der übrigen noch anhängigen Klageverfahren, damit auch die restlichen Anleger baldigst ein Urteil der zuständigen Berliner Zivilgerichte in ihren Händen halten können“, erklärt Rechtsanwalt Kilian (siehe Film-Statement). Darüber hinaus konnte die Kanzlei jüngst auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die EdW ein positives Urteil erreichen. „Das Verwaltungsgericht Berlin hat die EdW auf unsere Klage hin dazu verurteilt, uns endlich Einblick in zwei Gutachten zu gewähren in denen die Berechnung der Entschädigungsansprüche der Phoenix-Anleger behandelt werden und die von der EdW den Anlegern bislang vorenthalten wurden“, betont Rechtsanwalt Matthias Kilian. Die EdW und die BaFin hatten die Verweigerung der Einsicht in diese maßgeblichen Gutachten damit begründet, dass das Bekanntwerden der Inhalte der Gutachten für die EdW erhebliche „nachteilige Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren“ hätte, die diese unter anderem gegen die Phoenix-Anleger führt. „Meiner Auffassung nach hat das Verwaltungsgericht Berlin nun mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass es kein schützenswertes Interesse der EdW darstellt, Klageverfahren gegen die um ihr Geld betrogenen Kleinanleger vielleicht dadurch gewinnen zu können, indem die EdW den Anlegern maßgebliche Gutachten vorenthalten kann“,  so Kilian weiter. Die Kanzlei erwartet sich von der Auswertung der zwei bislang unveröffentlichten Gutachten weitere positive, wenn nicht entscheidende Impulse in den gegen die EdW betriebenen Klageverfahren. * Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sehen und hören Sie hier ein Statement von Rechtsanwalt Matthias Kilian.